Amtsblatt 1854 No.33 Verord.181: Unterschied zwischen den Versionen
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↑ Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,1854, Nr.33, Verordnung Nr.181, S.174 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums
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: Dem in der Feldmark der Stadt Drengfurth belegenen, dem Besitzer Friedrich Scheffrahn gehörigen Abbau ist der Name '''''Drengfurtshof''''' beigelegt ist,<br>ohne daß in den kommunal-, polizeilichen und sonstigen Verhältnissen hierdurch etwas geändert wird. <ref name="AMT1856">Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg, | : Dem in der Feldmark der Stadt Drengfurth belegenen, dem Besitzer Friedrich Scheffrahn gehörigen Abbau ist der Name '''''Drengfurtshof''''' beigelegt ist,<br>ohne daß in den kommunal-, polizeilichen und sonstigen Verhältnissen hierdurch etwas geändert wird. <ref name="AMT1856">Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,1854, Nr.33, Verordnung Nr.181, S.174 {{MDZ|bsb10694870|314}}</ref><noinclude><references/></noinclude> |
Version vom 7. Oktober 2014, 03:59 Uhr
- 7.8.1854, Königsberg: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg, 1854, No.33, Verordnung No.181
- Neu enstandenen Abbau Drengfurthshof betreffend.
- Dem in der Feldmark der Stadt Drengfurth belegenen, dem Besitzer Friedrich Scheffrahn gehörigen Abbau ist der Name Drengfurtshof beigelegt ist,
ohne daß in den kommunal-, polizeilichen und sonstigen Verhältnissen hierdurch etwas geändert wird. [1]