Amtsblatt 1835 No.49 Verord.287: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''23.11.1835, Königsberg:''' Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg, 1835, No.49, Verordnung No.287
* '''23.11.1835, Königsberg:''' Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg, 1835, No.49, Verordnung No.287
:''Neues Etablissement Rastenburgshöfchen 741/10 I.  ''
:''Neues Etablissement Rastenburgshöfchen 741/10 I.  ''
:Daß dem vom Fleischer
:Daß dem vom Fleischer-Meister Schmidt zu Rastenburg, im Landraths-Kreise gleichen Namens gelegene, zur Kirche zu Rastenburg eingepfarrte, auf städtischem Grunde neu erbauten Vorwerk, welches gegen Norden mit dem adlichen Güte Köskeim, gegen Osten mit dem Erbpachtsgut Kattkeim und dem städtschen Tannenwalde, gegen Süden und Westen mit den zur Stadt Rastenburg gehörigen Ländereien begrenzt wird und 3 Feuerstellen und 20 Seelen enthält, der Name ''Rastenburgshöfchen'' beigelegt ist, daß jedochdadurch die Kommunal- und polizeilichen Verhätnisse dieses Vorwerks zur Stadt Rastenburg nicht verändert worden, wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
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Version vom 25. August 2014, 06:31 Uhr

  • 23.11.1835, Königsberg: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg, 1835, No.49, Verordnung No.287
Neues Etablissement Rastenburgshöfchen 741/10 I.
Daß dem vom Fleischer-Meister Schmidt zu Rastenburg, im Landraths-Kreise gleichen Namens gelegene, zur Kirche zu Rastenburg eingepfarrte, auf städtischem Grunde neu erbauten Vorwerk, welches gegen Norden mit dem adlichen Güte Köskeim, gegen Osten mit dem Erbpachtsgut Kattkeim und dem städtschen Tannenwalde, gegen Süden und Westen mit den zur Stadt Rastenburg gehörigen Ländereien begrenzt wird und 3 Feuerstellen und 20 Seelen enthält, der Name Rastenburgshöfchen beigelegt ist, daß jedochdadurch die Kommunal- und polizeilichen Verhätnisse dieses Vorwerks zur Stadt Rastenburg nicht verändert worden, wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
[1]
  1. Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,1835, Nr.49, Verordnung Nr.287,S.294 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums