Coniux: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 19. August 2014, 08:49 Uhr

coniux bzw. coniunx, iugis (lat.)

f. Gattin

m. Gatte

In Kirchenbüchern häufig im Nom. oder Gen.-Pl., also als coniuges bzw. coniugum. Häufig trifft man die Form conjuges oder conjugum an. Dies ist gleichbedeutend mit verehelicht, verheiratet oder Eheleute.

Auszug aus einem Heiratseintrag als Beispiel:

"... filius legitimus Jacobi Kolb et Mariae Felicitatis Kolbin conjugum in ..."

... rechtmäßiger Sohn der Eheleute Jacob Kolb und Maria Felicitas Kolb in ...