Amtsblatt 1866 No.50 Verord.628: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''22.10.1866, Königsberg:''' Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg, 1866, No.50, Verordnung No.628
* '''22.10.1866, Königsberg:''' Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg, 1866, No.50, Verordnung No.628
:''Die Erhebung der bisherigen katholischen Seelsorge-Station zu Mühlhausen zu einer Pfarre betr.''
:''Die Erhebung der bisherigen katholischen Seelsorgs-Station zu Mühlhausen zu einer Pfarre betr.''
:Nachdem die im Jahre 1859 begründete katholische Seelsorgs-Station zu Pr. Holland, welcher das hohe Königl. Ministerium der der geistl. Angelegenheiten unter<br>dem 13ten Mai 1861 die staatliche Anerkennung mit der Wirkung ertheilt hat, daß der betreffende Geistliche bezüglich der katholischen Einwohner seines Seel-<br>sorgsbezirks die Parochial-Handlungen mit civilrechtlicher Kraft vornehmen könne, sich inzwischen soweit ausgebildet hat, daß nach der Zeit auch eine Kirche und<br>eine geistliche Wohnung daselbst aus milden Gaben erbaut und ein katholischer Kirchhof errichtet worden ist, wird diese Seelsorgs-Station nunmehr zu einer Pfarre<br>mit dem Wohnsitze des Pfarrers in Pr. Holland erhoben, und darüber folgende Errichtungs- und Circumseriptions-Urkunde ausgefertigt, die demnächst Sr. Majestät<br>dem Könige mit der ehrfurchtsvollen Bitte unterbreitet werden soll, diesem Pfarrsystem die staatliche Anerkennung huldreichst verleihen zu wollen.
:Nachdem die im Jahre 1859 begründete katholische Seelsorgs-Station zu Mühlhausen,Kreies Pr. Holland, sich inzwischen soweit ausgebildet hat, daß nach der Zeit<br>auch eine Kirche und ein Wohnhaus für den Geistlichen aus milden Gaben erbaut und ein katholischer Kirchhof eingerichtet worden ist, wird diese Seesorgsstation<br>nunmehr zu einer Pfarre mit dem Wohnsitze des Pfarrers in Mühlhausen erhoben und darüber folgende Errichtungs- und Circumscriptions- Urkunde, nachdem Alle,<br>welche bei der Sache interessiren, darüber gehört worden sind, ausgefertigt, die demnächst Seiner Majestät dem Könige mit der ehrfurchtsvollen Bitte unterbreitet<br>werden soll, diesem neuen Pfarrsystem die staatliche Anerkennung huldreichst verleihen zu wollen.  
:: §1. Den Bezirk der kathol. Pfarre in Pr. Holland werden die kathol. Einwohner in den nachbenannten Ortschaften und ihren Abbauten bilden, welche bisher schon zu<br>bestandenen Seelsorgs-Station laut der mit der König. Regierung zu Königsberg getroffenen Vereinbarung gehörten, nämlich:
:: §1. Den Bezirk der kathol. Pfarre in Pr. Holland werden die kathol. Einwohner in den nachbenannten Ortschaften und ihren Abbauten bilden, welche bisher schon zu<br>bestandenen Seelsorgs-Station laut der mit der König. Regierung zu Königsberg getroffenen Vereinbarung gehörten, nämlich:
::: 1. Althoff,  
::: 1. Althoff,  

Version vom 4. August 2014, 09:20 Uhr

  • 22.10.1866, Königsberg: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg, 1866, No.50, Verordnung No.628
Die Erhebung der bisherigen katholischen Seelsorgs-Station zu Mühlhausen zu einer Pfarre betr.
Nachdem die im Jahre 1859 begründete katholische Seelsorgs-Station zu Mühlhausen,Kreies Pr. Holland, sich inzwischen soweit ausgebildet hat, daß nach der Zeit
auch eine Kirche und ein Wohnhaus für den Geistlichen aus milden Gaben erbaut und ein katholischer Kirchhof eingerichtet worden ist, wird diese Seesorgsstation
nunmehr zu einer Pfarre mit dem Wohnsitze des Pfarrers in Mühlhausen erhoben und darüber folgende Errichtungs- und Circumscriptions- Urkunde, nachdem Alle,
welche bei der Sache interessiren, darüber gehört worden sind, ausgefertigt, die demnächst Seiner Majestät dem Könige mit der ehrfurchtsvollen Bitte unterbreitet
werden soll, diesem neuen Pfarrsystem die staatliche Anerkennung huldreichst verleihen zu wollen.
§1. Den Bezirk der kathol. Pfarre in Pr. Holland werden die kathol. Einwohner in den nachbenannten Ortschaften und ihren Abbauten bilden, welche bisher schon zu
bestandenen Seelsorgs-Station laut der mit der König. Regierung zu Königsberg getroffenen Vereinbarung gehörten, nämlich:
1. Althoff,
B. Im Kreise Mohrungen:
Dies ist nur ein Ausschnitt aus der Verordnung, die gesamte Verordnung kann im MDZ online gelesen werden, siehe Fußnote [1]
  1. Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,1866, Nr.50, Verordnung Nr.628,S.441 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums