Barth: Unterschied zwischen den Versionen

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 60: Zeile 60:
<!-- === Historische Gesellschaften === -->
<!-- === Historische Gesellschaften === -->
== Genealogische und historische Quellen ==
== Genealogische und historische Quellen ==
=== Genealogische Quellen ===
*{{GP|1653|Friedhof|Barth}}


==== Adressbücher ====
siehe: [[:Kategorie:Adressbuch für Barth]]
*{{Metasuche-Ort|Barth}}


=== Historische Quellen ===
=== Historische Quellen ===

Version vom 29. Juli 2014, 13:51 Uhr

Disambiguation notice Barth ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Barth (Begriffserklärung).


Hierarchie :

Regional > Bundesrepublik Deutschland > Mecklenburg-Vorpommern > Landkreis Nordvorpommern > Amt Barth > Barth

Der Marktplatz in Barth

Einleitung

Allgemeine Information

Politische Einteilung

Kirchliche Einteilung

Ev. Kirchengemeinde St. Marien

Altar der Marienkirche

Papenstraße 7
Barth
Webseite: www.Ev-Kirche-Barth.de



Geschichte

  • 1255 Barth erhält Stadtrecht.
  • 1726. Der Kaufmann Joachim Meincke gibt den Auftrag zum Bau eines dreigeschossigen Kornspeichers, der bis heute in der Badstübnerstraße zu bewundern ist.
  • 1929. Der Kornspeicher in der Badstübnerstraße geht in den Besitz des Müllers und Kaufmanns Carl Bamberg über.
  • 1999. Der Barther Gunnar Marquardt kauft den Kornspeicher und beginnt mit der Sanierung.


Genealogische und historische Gesellschaften

Genealogische Gesellschaften

Genealogische und historische Quellen

Historische Quellen

Bibliografie

Genealogische Bibliografie

Historische Bibliografie

Archive und Bibliotheken

Archive


Internet-Links

Offizielle Internetseiten


Weitere Internetseiten

Die Datenbank FOKO sammelte und ermöglichte Forscherkontakte. Seit Frühjahr 2018 ist der Zugriff jedoch, aufgrund der unklaren Lage durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), vorerst deaktiviert.

Daten aus dem genealogischen Ortsverzeichnis

<GOV>BARRTHJO64II</GOV>