Preußisch Holland/Standesamt G: Unterschied zwischen den Versionen
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* | * Durch das preußische Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Form der Eheschließung vom 9. März 1874, wurden auf Grund des Paragraphen 55 zum<br>1. Oktober 1874 in Ostpreußen in den Amtsbezirken die [[Standesamt|Standesämter]] gegründet. Deren Aufgabe es war die Standesamtsbücher zu führen. Da es aus Kostengründen keine<br>hauptamtlichen Standesbeamten gab, war diese Arbeit ehrenamtlich. Oft war der Lehrer oder ein Rentner der Standesbeamte. So das sich mehrere Amtsbezirke zusammen<br>geschlossen hatten und ein gemeinsames Standesamt gegründet haben. Im Landkreis Preußisch Holland wurden fast immer die Standesämter in Dörfern mit Kirchspiel gegründet.<ref> {{Wikipedia-Link |Preußische_Gesetzessammlung|Gesetzessammlung Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten Jahrgang 1874, Seite 95, Gesetz Nr. 8182}}</ref> <ref> [http://www.lwl.org/westfaelische-geschichte/que/normal/que897.pdf Westfälische Geschichte online]</ref> |
Aktuelle Version vom 29. Juli 2014, 08:42 Uhr
- Durch das preußische Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Form der Eheschließung vom 9. März 1874, wurden auf Grund des Paragraphen 55 zum
1. Oktober 1874 in Ostpreußen in den Amtsbezirken die Standesämter gegründet. Deren Aufgabe es war die Standesamtsbücher zu führen. Da es aus Kostengründen keine
hauptamtlichen Standesbeamten gab, war diese Arbeit ehrenamtlich. Oft war der Lehrer oder ein Rentner der Standesbeamte. So das sich mehrere Amtsbezirke zusammen
geschlossen hatten und ein gemeinsames Standesamt gegründet haben. Im Landkreis Preußisch Holland wurden fast immer die Standesämter in Dörfern mit Kirchspiel gegründet.[1] [2]
- ↑ Artikel Gesetzessammlung Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten Jahrgang 1874, Seite 95, Gesetz Nr. 8182. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
- ↑ Westfälische Geschichte online