Domainenamt Mohrungen: Unterschied zwischen den Versionen
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* Im Königreich Preußen war in Mohrungen ein Domänenamt (ehemals Hauptamt) es gehörte zur Kriegs- und Domänenkammer in Königsberg.<br>Das Domänenamt Mohrungen wird im Patent über die Aufhebung der Leibeigenschaft vom 10.Juli 1719 erwähnt.<br>Den Domänenamtern wurde 1725 die Gerichtsbarkeit über die königlichen Amtseinsassen, Kölmer und Freien verliehen.<br>Friedrich Wilhelm I. erließ die Verordnung vom 18.August 1713 über die Unveräußerlichkeit der Domänen, diese wurde von Friedrich Wilhelm III. mit dem Edikt von 1809 aufgehoben.<br>So konnte, die durch den napoleonischen Krieg geleerte Staatskasse des Köngireiches, durch den Verkauf von Domänenämter und Domänen wieder wieder gefüllt werden.<br>Zum Domänenamt Mohrungen gehörten | * Im Königreich Preußen war in Mohrungen ein Domänenamt (ehemals Hauptamt), das seinen Sitz im Vorwerk Neuhof hatte, es gehörte zur Kriegs- und Domänenkammer in Königsberg.<br>Das Domänenamt Mohrungen wird im Patent über die Aufhebung der Leibeigenschaft vom 10.Juli 1719 erwähnt.<br>Den Domänenamtern wurde 1725 die Gerichtsbarkeit über die königlichen Amtseinsassen, Kölmer und Freien verliehen.<br>Friedrich Wilhelm I. erließ die Verordnung vom 18.August 1713 über die Unveräußerlichkeit der Domänen, diese wurde von Friedrich Wilhelm III. mit dem Edikt von 1809 aufgehoben.<br>So konnte, die durch den napoleonischen Krieg geleerte Staatskasse des Köngireiches, durch den Verkauf von Domänenämter und Domänen wieder wieder gefüllt werden.<br>Zum Domänenamt Mohrungen gehörten 3 Vorwerk, von denen zwei in Erbpacht waren, und 37 Dörfer: | ||
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:'''In Abeit''' <ref>Vollständige Topographie vom Ost-Preußischen Cammer Departement, Zweites Hauptstück, Goldbeck,1785, S.25</ref> <ref>Historisch-comparative Geographie von Preussen,Dr. Max Toeppen, Gotha 1858,S.314-317</ref> | :'''In Abeit''' <ref>Vollständige Topographie vom Ost-Preußischen Cammer Departement, Zweites Hauptstück, Goldbeck,1785, S.25</ref> <ref>Historisch-comparative Geographie von Preussen,Dr. Max Toeppen, Gotha 1858,S.314-317</ref> |
Version vom 26. Juli 2014, 09:27 Uhr
- Im Königreich Preußen war in Mohrungen ein Domänenamt (ehemals Hauptamt), das seinen Sitz im Vorwerk Neuhof hatte, es gehörte zur Kriegs- und Domänenkammer in Königsberg.
Das Domänenamt Mohrungen wird im Patent über die Aufhebung der Leibeigenschaft vom 10.Juli 1719 erwähnt.
Den Domänenamtern wurde 1725 die Gerichtsbarkeit über die königlichen Amtseinsassen, Kölmer und Freien verliehen.
Friedrich Wilhelm I. erließ die Verordnung vom 18.August 1713 über die Unveräußerlichkeit der Domänen, diese wurde von Friedrich Wilhelm III. mit dem Edikt von 1809 aufgehoben.
So konnte, die durch den napoleonischen Krieg geleerte Staatskasse des Köngireiches, durch den Verkauf von Domänenämter und Domänen wieder wieder gefüllt werden.
Zum Domänenamt Mohrungen gehörten 3 Vorwerk, von denen zwei in Erbpacht waren, und 37 Dörfer: