Amtsblatt 1823 No.24 Verord.135: Unterschied zwischen den Versionen

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:Bei demselben sind angestellt:
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:: als Land- und Stadtrichter, der bisherige Stadtrichter zu Seeburg, Franz Anton Preuschhoff;
:: als Land- und Stadtrichter, der bisherige Stadtrichter zu Seeburg, Franz Anton Preuschhoff;
::als Assessor, der Kammergerichts-Rferendarius König;
::als Assessor, der Kammergerichts-Referendarius König;
::als Gerichtsdiener, der bisherige Amts-Landreuter,  
::als Gerichtsdiener, der bisherige Amts-Landreuter Earoß und der Invalide Joseph Petrovich.
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Version vom 17. Juli 2014, 08:45 Uhr

  • 16.5.1823, Königsberg: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg, 1823, No.24, Verordnung No.135
Auflösung der Stadtgerichte in Seeburg und Bischofsburg und des Justizamts Seeburg
Gemäß Verfügung des Herrn Justizministers Excellenz vom 21sten März d.J. werden am 1sten Juli d.J. die Königl. Stadtgerichte zu Seeburg und zu Bischofsburg
und Königl. Justizamt Seeburg aufgelöst.
.Von dem Gerichtsbezirke des Köngl. Justizamtes Seeburg sind die Dörfer Rittibalde, Wips, Friedrichshof und Pätschendorff
dem Königl. Justizamte Wartenburg die Dörfer Frauenwalde, Siegfriedswalde, Tollnigk und Winken
dem Fürstbischöflich Ermländischen Landvogteigerichte zu Heilsberg, und die Ortschaften Kraussn, Vorwerk Krausen und Mathildendorf
vorläufig dem Königl. Stadtgerichte zu Rößel zugewiesen; die übrigen Ortschaften desselben,
die Ortschaften Bredinken, Dembowo, Genzikowo, Sadlowo, Stanislowo, Striowen, Wengoyen, Zadrosc, Zwada und Wald-Etablissement Sechshuben des Justizamtes Rößel
das zum Justizamte Heilsberg gehörige Dorf Begnitten
und die Städte Seeburg und Bischofsburg
gehören zum Gerichtsbezirk des Königl. Land- und Stadtgerichtes, welches in die Stelle der aufzulösenden Gerichte am 1sten d.J. in Seeburg eingericht wird.
Der Gerichtssprengel des Königl. Land- und Stadtgerichtes zu Seeburg wird hiernach
die Kirchspiele Groß-Bessau, Bischofsburg, Frankenau, Freudenberg, Lautern, Prossitten und Seeburg,
mit Ausnahme der innerhalb desselben gelegenen adlichen Güter, umfassen.
Bei demselben sind angestellt:
als Land- und Stadtrichter, der bisherige Stadtrichter zu Seeburg, Franz Anton Preuschhoff;
als Assessor, der Kammergerichts-Referendarius König;
als Gerichtsdiener, der bisherige Amts-Landreuter Earoß und der Invalide Joseph Petrovich.
Die Stellen des Registators, des Deposital- und Sportul-Rendanten, und des Kanzelisten und Protokollführers sind noch nicht besetzt.
[1]
  1. Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,1823,No.24,Verordnung Nr.135,S.185Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums