Patrimonialgericht: Unterschied zwischen den Versionen

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* Die Gerichtsbarkeit war mit dem Besitz eines Gutes (patrimonium) verbunden.
* Die Gerichtsbarkeit war mit dem Besitz eines Gutes (patrimonium) verbunden.
* Siehe hierzu {{Wikipedia-Link |Patrimonialgericht|Patrimonialgericht}}
* Siehe hierzu {{Wikipedia-Link|Patrimonialgericht|Patrimonialgericht}}

Version vom 14. Juli 2014, 20:00 Uhr

Definition:

  • Die Gerichtsbarkeit war mit dem Besitz eines Gutes (patrimonium) verbunden.
  • Siehe hierzu Artikel Patrimonialgericht. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.