Nahmgeist 1825: Unterschied zwischen den Versionen
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: ''Die gesamte Bekanntmachung kann im MDZ nachgelesen werden, siehe Fußnoten'' <ref>Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,1825,No.37,S.245 {{MDZ|bsb10694841|599}}</ref> | : ''Die gesamte Bekanntmachung kann im MDZ nachgelesen werden, siehe Fußnoten'' <ref>Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,1825,No.37,S.245 {{MDZ|bsb10694841|599}}</ref> |
Version vom 6. Juli 2014, 07:41 Uhr
- 14.9.1825, Königsberg: Amtsblatt der Königlichen Preußischen Regierung zu Königsberg, 1825, No.37
- Die im Preuß. Holländischen Landrathskreis gelegenen adlichen Nahmgeistlichen Güter wollen die Erben zu ihrer bessern Auseinandersetzung aus freier Hand öffentlich an den Meistbietenden verkaufen.
- Sie bestehen aus folgenden Pertinenzien, nämlich:
- a) aus dem Hauptgute Nahmgeist von 24 Hufen
- b) aus dem Vorwerk Leisten von 12 Hufen
- c) aus dem Bauerndorfe Schönfeld von 52 ½ Hufen
- d) aus einem im Dorfe Neu Dollstädt gelegenen Erbzinsgute,
- zu Adlich Powunden gehörig, und welches aus Wiesengrund besteht von 1½ Hufen
- Die gesamte Bekanntmachung kann im MDZ nachgelesen werden, siehe Fußnoten [1]
- ↑ Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,1825,No.37,S.245 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums