Amtsblatt 1867 No.37 Verord.409: Unterschied zwischen den Versionen
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:Mit Genehmigung des Herrn Ober-Präsidenten sind die trocken gelegten und an folgende Besitzer verkauften Parzellen deß Bärting-Sees und zwar: | :Mit Genehmigung des Herrn Ober-Präsidenten sind die trocken gelegten und an folgende Besitzer verkauften Parzellen deß Bärting-Sees und zwar: | ||
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Version vom 2. Juli 2014, 09:32 Uhr
- 3.9.1867, Königsberg: Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg, No.22, Verordnung No.226
- Die Vereinigung mehrerer trocken gelegter Parzellen des Samrodt-, Röthloff- und Bärting-Sees mit dem Gemeindeverbande von Freywalde, resp. Winkenhagen betr.
- Mit Genehmigung des Herrn Ober-Präsidenten sind die trocken gelegten und an folgende Besitzer verkauften Parzellen deß Bärting-Sees und zwar:
[1]
- ↑ Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,1867, No.37, Verordnung Nr.409 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums