Amtsblatt 1867 No.37 Verord.409: Unterschied zwischen den Versionen
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:Mit Genehmigung des Herrn Ober-Präsidenten sind die trocken gelegten und an folgende Besitzer verkauften Parzellen deß Bärting-Sees und zwar: | :Mit Genehmigung des Herrn Ober-Präsidenten sind die trocken gelegten und an folgende Besitzer verkauften Parzellen deß Bärting-Sees und zwar: | ||
: A. an Besitzer in Bärting: | : A. an Besitzer in Bärting: | ||
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: 2. die ad B. aufgeführten Flächen, von 2 Morgen 63 Ruthen mit dem Gemeindeverbande des Dorfes Sonnenborn; | : 2. die ad B. aufgeführten Flächen, von 2 Morgen 63 Ruthen mit dem Gemeindeverbande des Dorfes Sonnenborn; | ||
: 3. die ad C. aufgeführten Flächen, von 21 Morgen 50 Ruthen mit dem Gutsverbande des Dorfes von Winkenhagen | : 3. die ad C. aufgeführten Flächen, von 21 Morgen 50 Ruthen mit dem Gutsverbande des Dorfes von Winkenhagen | ||
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Version vom 2. Juli 2014, 09:27 Uhr
- 3.9.1867, Königsberg: Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg, No.22, Verordnung No.226
- Die Vereinigung mehrerer trocken gelegter Parzellen des Samrodt-, Röthloff- und Bärting-Sees mit dem Gemeindeverbande von Freywalde, resp. Winkenhagen betr.
- Mit Genehmigung des Herrn Ober-Präsidenten sind die trocken gelegten und an folgende Besitzer verkauften Parzellen deß Bärting-Sees und zwar:
- A. an Besitzer in Bärting:
- 1. dem Michael Brosowski 1 Morgen 90 Ruthen
- 2. dem Gotthilf Clemens 2 Morgen 104 Ruthen
- 3. dem Carl Schwan 1 Morgen 147 Ruthen
- 4. dem August Kischel 1 Morgen 167 Ruthen
- zusammen 7 Morgen 148 Ruthen
- B. an Besitzer in Sonnenborn:
- 5. die Caroline Amling 1 Morgen 99 Ruthen
- 6. dem Michael Amling 144 Ruthen
- zusammen 2 Morgen 63 Ruthen
- C. an Besitzer in Winkenhagen:
- 7. dem Ludwig Lachnowski 2 Morgen 175 Ruthen
- 8. dem Wilhelm Preuß 36 Ruthen
- 9. dem Gottfried Zeborowski 18 Morgen 19 Ruthen
- zusammen 21 Morgen 50 Ruthen
von den domainen-fiskalischen Gutsverbande des Bärting-Sees abgetrennt, und
- 1. die ad A. aufgeführten Flächen, von 7 Morgen 148 Ruthen mit dem Gemeindeverbande von Bärting;
- 2. die ad B. aufgeführten Flächen, von 2 Morgen 63 Ruthen mit dem Gemeindeverbande des Dorfes Sonnenborn;
- 3. die ad C. aufgeführten Flächen, von 21 Morgen 50 Ruthen mit dem Gutsverbande des Dorfes von Winkenhagen
vereinigt worden. [1]
- ↑ Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,1867, No.37, Verordnung Nr.409 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums