Particulier: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Urch (Diskussion • Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Urch (Diskussion • Beiträge) KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Ein Particulier ist eine wohlhabende Person, die weder angestellt ist, noch einem Gewerbe nachgeht. Die also gut von dem Eigentum und dessen Erträgen leben kann. | Ein Particulier ist eine wohlhabende Person, die weder angestellt ist, noch einem Gewerbe nachgeht. Die also gut von dem Eigentum und dessen Erträgen leben kann. | ||
Particulier (frz.) : der Privatmann | |||
[[Kategorie:Berufsbezeichnung]][[Kategorie:französischer Begriff]] | [[Kategorie:Berufsbezeichnung]][[Kategorie:französischer Begriff]] |
Aktuelle Version vom 2. Mai 2006, 11:41 Uhr
Ein Particulier ist eine wohlhabende Person, die weder angestellt ist, noch einem Gewerbe nachgeht. Die also gut von dem Eigentum und dessen Erträgen leben kann. Particulier (frz.) : der Privatmann