Einpfarrung PRH/Wusen 1865: Unterschied zwischen den Versionen
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: In Gemäßheit der gesetzlichen Vorschrift des Allg. L.R. Th. II Tit. 11 § 293, wonach einzelene Einwohner des Staats, welche weder zu einer Parochie gehören, | : In Gemäßheit der gesetzlichen Vorschrift des Allg. L.R. Th. II Tit. 11 § 293, wonach einzelene Einwohner des Staats, welche weder zu einer Parochie gehören, | ||
: noch von dem Pfarrzwange erimirt sind, eine Kirche wählen müssen, zu welcher sie sich halten wollen, werden nach vorhergegangener Vernehmung der Interessenten | : noch von dem Pfarrzwange erimirt sind, eine Kirche wählen müssen, zu welcher sie sich halten wollen, werden nach vorhergegangener Vernehmung der Interessenten | ||
: die katholischen Bewohner folgender Ortschaften im Kreise Preußisch Holland: <ref>Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,Nr.4,1865, Verordung {{MDZ|bsb10694881|68}}</ref> | : die katholischen Bewohner folgender Ortschaften im Kreise Preußisch Holland: | ||
: 1. [[Baarden]], 2. [[Deutschendorf]], 3.[[Döbern]], 4. [[Göttchendorf]], 5. [[Hensels]], 6. [[Kagenau]], 7. [[Louisenwalde]], 8. [[Peiskam]], 9. [[Groß Quittaainen Vorwerk]], 10. [[Klein Quittainen Dorf]], | |||
: 11. [[Schlodien]], 12. [[Schönaich]], 13. [[Schönborn]], 14. [[Spanden]], 15. [[Spitzen]] <ref>Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,Nr.4,1865, Verordung {{MDZ|bsb10694881|68}}</ref> |
Version vom 19. Juni 2014, 18:50 Uhr
- 16.12.1864: Die Einpfarrung der Katholiken aus mehreren Orten des Kreises Preußisch Holland an die katholische Pfarrkirche Wusen Kreises Braunsberg, betr.
- In Gemäßheit der gesetzlichen Vorschrift des Allg. L.R. Th. II Tit. 11 § 293, wonach einzelene Einwohner des Staats, welche weder zu einer Parochie gehören,
- noch von dem Pfarrzwange erimirt sind, eine Kirche wählen müssen, zu welcher sie sich halten wollen, werden nach vorhergegangener Vernehmung der Interessenten
- die katholischen Bewohner folgender Ortschaften im Kreise Preußisch Holland:
- 1. Baarden, 2. Deutschendorf, 3.Döbern, 4. Göttchendorf, 5. Hensels, 6. Kagenau, 7. Louisenwalde, 8. Peiskam, 9. Groß Quittaainen Vorwerk, 10. Klein Quittainen Dorf,
- 11. Schlodien, 12. Schönaich, 13. Schönborn, 14. Spanden, 15. Spitzen [1]
- ↑ Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,Nr.4,1865, Verordung Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums