Protokollbuch Mühlenburg (1605-1619)/133a: Unterschied zwischen den Versionen

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Nota wen ein Weibes Persoin im Kirspell Hoyell wirdt beschlaffen, muß ihr der Vatter des Kindes in den sechs Wochen verschaffen wie folgt
* 1 Fuder Holt oder dafür 1/2 Thaler
* 1 Scheffel Roggen
* 4 Scheffel Moltes
* 1 Thaler für Bottern
* 2 Thaler zu Bier
* 1 Scheffel Leins zuseyen

Aktuelle Version vom 11. Juni 2014, 14:20 Uhr

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Protokollbuch Mühlenburg (1605-1619)
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Nota wen ein Weibes Persoin im Kirspell Hoyell wirdt beschlaffen, muß ihr der Vatter des Kindes in den sechs Wochen verschaffen wie folgt

  • 1 Fuder Holt oder dafür 1/2 Thaler
  • 1 Scheffel Roggen
  • 4 Scheffel Moltes
  • 1 Thaler für Bottern
  • 2 Thaler zu Bier
  • 1 Scheffel Leins zuseyen