Geilenkirchen: Unterschied zwischen den Versionen
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*1784. 9. Jan.. Große Kälte. (Der Winter gehört in Deutschland zu den strengsten überhaupt. Internet). | *1784. 9. Jan.. Große Kälte. (Der Winter gehört in Deutschland zu den strengsten überhaupt. Internet). | ||
*1784. Sommer. Außergewöhnliche Trockenheit im Westen Deutschlands, „Wie sie die ältesten Menschen noch nicht erlebt hatten“ (Norbert J. Pies: Annus mirabilis 1783; in MdWGfF., H. 3, Jg. 89, 2001). | *1784. Sommer. Außergewöhnliche Trockenheit im Westen Deutschlands, „Wie sie die ältesten Menschen noch nicht erlebt hatten“ (Norbert J. Pies: Annus mirabilis 1783; in MdWGfF., H. 3, Jg. 89, 2001). | ||
*1794. Das linke Rheinufer wird durch die französischen Revolutionstruppen besetzt. | *1794. Das linke Rheinufer wird durch die französischen Revolutionstruppen besetzt. | ||
*1815. 9. Juni. Das Bergische Land, Jülich, Kurtrier, Kurköln und Aachen werden durch die Wiener Schlußakte offiziell an | |||
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== Genealogische und historische Gesellschaften == | == Genealogische und historische Gesellschaften == |
Version vom 21. Mai 2014, 12:26 Uhr
Hierarchie
Regional > Bundesrepublik Deutschland > Nordrhein-Westfalen > Regierungsbezirk Köln > Kreis Heinsberg > Geilenkirchen
Einleitung
Wappen
Allgemeine Information
Politische Einteilung
Ortsteile von Geilenkirchen, Kreis Heinsberg (Regierungsbezirk Köln) | |
Apweiler | Bauchem / Neu-Bauchem | Beeck | Bocket | Flahstraß | Geilenkirchen | Gillrath | Grotenrath | Hatterath | Hochheid | Honsdorf | Hoven | Hünshoven (rechts der Wurm) | Immendorf | | Kogenbroich | Kraudorf | Leiffarth | Lindern | Müllendorf | Niederheid | Nierstraß | Nirm | Panneschopp | Prummern | Rischden | Süggerath | Teveren | Tripsrath | Waurichen | Würm |
Amt Geilenkirchen 1931
- Amt Geilenkirchen, Kreis Geilenkirchen, Regierungsbezirk Aachen, Sitz Geilenkirchen, Bürgermeister Güßgen, Fernsprecher 29-31
Kirchliche Einteilung/Zugehörigkeit
Evangelische Kirchen
Katholische Kirchen
- St. Mariä Himmelfahrt
- Geographische Lage
- 50.964046°N 6.12152°O
Geschichte
- 1634-1672. Geilenkirchen, Hzt. Jülich. Werner Freiherr von Harff ist Amtmann.
- 1784. 9. Jan.. Große Kälte. (Der Winter gehört in Deutschland zu den strengsten überhaupt. Internet).
- 1784. Sommer. Außergewöhnliche Trockenheit im Westen Deutschlands, „Wie sie die ältesten Menschen noch nicht erlebt hatten“ (Norbert J. Pies: Annus mirabilis 1783; in MdWGfF., H. 3, Jg. 89, 2001).
- 1794. Das linke Rheinufer wird durch die französischen Revolutionstruppen besetzt.
- 1815. 9. Juni. Das Bergische Land, Jülich, Kurtrier, Kurköln und Aachen werden durch die Wiener Schlußakte offiziell an
Preußen überwiesen.
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Genealogische und historische Quellen
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Bibliografie
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Archive und Bibliotheken
Archive
Historisches Archiv der Stadt Siegburg
- Schöffenprotokolle der Stadt Siegburg 1415-1662, Sign. A II/1 - A II/31. Bearbeitung/Edition: W. Günter Henseler, Kierspe.
- Schöffenprotokolle der Stadt Siegburg 1415-1662, A II/29, 1614, Bl. 23r - 24r.
- 1614. Verdragh Gerhardt Peltzer gegen Wilhelm Schomecher.
- Heudt dato, den 13ten decembris anno et cetera [1]614].
- M[eister] Gerhard Peltzer von Geilenkirchen vor den woledlen und erentfesten Caspar von Zweivell, ambtman, und Johan Reider, burgermeister alhie zu Seigbergh, personlich erschienen und einen verdragh zwischem ime und Johannen Spinder, nunmehr Wilhelmen Schomecher, vur diesem uffgericht und durch Johannen Gulich, gerichtschreiberen, meinem vatteren seligen, underschrieben, auffgelacht und vorgetzeigt, mit pitt, das selbiger verdragh nit verlustigh mocht werden, ins gerichtzbuch vor die gepur eingeschrieben mocht werden, welches der Herr ambtman also erleubt und bevolhen und lauth obgenantem verdragh wortlich also et cetera.
- Als bis daher ein zeitlangkh allerhandt irrungh und mißverstandt wegen angeklachten uberbauwens zwischen den ersamen Gerharden Peltzer von Geilenkirchen an einem und Johannen Spinder doch nunmehr Wilhelmen Schomecher andertheils sich erhalten und zugedragen, derwegen dan auch vor diesem etliche beleider an streitigen orteren gehalten und an heudt, dato, ubermitz nachbenenter Herrn und darzu auffgenommenen werckmeister nochmals der augenschein eingenommen. Demnach auff beider vorschrieben partheien mit handt und mundt freiwilkurlicher gethaner veranlaßung und einwilligungh ist nach genommenem bedencken und fleißiger erwegungh dieser sachen beschaffenheit laudirt erkant und außgesprochen, das obgenanter Gerhardt Peltzer die neuwe auffgerichte wandt gleich ahn und boven dem putz sovill soll eintziehen und rucken lassen, das die alte hangende gadder an genantes Wilhelm Schomechers hauß frei unverhindert moge auff und zugethan werden. Darneben soll er das tach oben der wandt umbkheren und den waßerfall auff sich nhemen, auch sunst das taghwerckh dermaßen machen und legen lassen, das gedachter Wilhelm Schomecher sein scheurentheur unbedrangt kunne auff und zu thun.
- Ferner soll ermelter Gerhard in gerurtter wandt keine auffgehende dhur haben sonder allein deren dhur in seinem neuwen auffgerichten baw, in maßen dieselb jetzo befunden, zu seiner notturfft gebrauchen.
- Sunst zu beiden theilen soll die gaß zwischen ihren heuseren frei offen gehalten und von keiner partheien mit holtz noch steinen belachtt werden, alßvill dan den baw der scheuren anlangt, soll in seinem standt vorthin unbekronet verbleiben und genanter Gerhardt Peltzer vor sich und seine erben die ime abgemessene vire fueß erbs oben an seinem garten dargegen haben und behalten, wie dan auch alle andere in vorbrachtem erbtheill zettull unverenderte puncten verbleiben und gehaltten werden sollen. In alsolcher gestalt und mäßen sollen vorgedachte partheien ihrer obangetzogener gebrechen halben durch gegennwurtigen auspruch nun vorthin zu den ewigen dagen guetlich entscheiden und vergleichen sein und pleiben, auff eine pfeen von funfftzigh Goltgulden unserem ehrwurdigen großgepietenden lieben Herrn et cetera und der haltender parthei mitt funffundzwantzigh dergleichen Goltgulden unnachleßigh zu betzalen erfallen zu sein. Und gleichwoll soll dieser spruch stedt und fest gehalten werden.
- Geschehen ubermitz die edell ehrentvest und ehrentachtbare Berthramen von Metternich, ambtman und scholtis, vort Petern Worm, Rolanden Ley, beide burgermeistere, Johannen Reider und Herman Wallbeck, beide renthmeistere zur tzeit der stadt Seigbergh, als hertzu erwelte compromissarien. In ferner beywesen der ersamen meister Davidt Leiendeckers, Heynen Steinmetzers in der Blomengaßen und Bernhardten Zimmermans von Colln, als werckmeisteren, am montagh, dem einundzwantzigsten monatz july, anno et cetera [15]97.
- Johan Guilich, stadt und gerichtschreiber des adelichen gerichts zu Seigbergh.
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