Protokollbuch Mühlenburg (1605-1619)/071: Unterschied zwischen den Versionen
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Verglichunge zwischen Herman Miliesinge und Anneken Kocks zu Hoyell | |||
Anno 1608 am Tage Martini Episcopi, neuwes Calenders, ist zwischen Herman Milieseige zur Quappenstrote, und Lambert Kocks zu Hoyell eltesten Dochter Anneken, ein Vertragh, wegen itzgemelter Anneken, von Herman Milieseige geschweckten Ehre halber, in Beiwesen des Herrn Pastors zu Hoyell, Lamberten Kocks und Borriesten Kodtkops daselbst, item Melcher Stöppelmans, Möllers in Jobst Cappels Muhlen, und meiner Henrici Tryseboems, gemacht und vollenzogen wie folget. | |||
Erstlich soll obgedachter Herman Milieseigh Anneken Kocks verrichten, uff den ersten Sondach des anstehenden Advendts sti.no: so ihr in den sechs Wochen gehöret, 3 Thaler. Und wegen ihrer jüfferlichen Ehre, in alles 10 Thaler. Davon sollen 5 Thaler uff erstkünfftigen Oistern 1609 und 5 Thaler uff den negstfolgenden Pfingsten eigdem anni, erlecht werden, worfur Borries Kodtkop und Melcher Stöppelman gelobt, und mugen nun, Herman Milieseick und Anneken Kocks beiderseitz ihr beste thuen, und dar ihnen gelücke, furfalle, soll ichlichem ohne des andern Verhinderunge frei stehen. | |||
116 | |||
Wie es mit Erbtheilunge der eingesessen freyen Heegers zuhalten | |||
Anno 1608 den 19 Decembris, hatt mir Jobst Wilmans Ravenßbergischer Landtschreiber uff mein Begehr, wegen der freyen Heegers berichtet, das ein Guether, aus etzlichen Hagen, nit mehr zu Erbtheilen berechtigt alß das beste Pferdt, oder dar keine Pferde verhanden, die besten Kuhe, sunst nichtes, in Mangell aber Pferde und Kuhe, nur 18 Pfenningen. Aus etzlichen freyen Hagen, haben die Guetherrn auch zu Erbtheilen, alle das vierfüssige Viehe, so verhanden, welches auch die Leute vom Guethern wiederkauffen mussen, gleich andern Eigenbehörige. |
Aktuelle Version vom 12. März 2014, 20:55 Uhr
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Verglichunge zwischen Herman Miliesinge und Anneken Kocks zu Hoyell
Anno 1608 am Tage Martini Episcopi, neuwes Calenders, ist zwischen Herman Milieseige zur Quappenstrote, und Lambert Kocks zu Hoyell eltesten Dochter Anneken, ein Vertragh, wegen itzgemelter Anneken, von Herman Milieseige geschweckten Ehre halber, in Beiwesen des Herrn Pastors zu Hoyell, Lamberten Kocks und Borriesten Kodtkops daselbst, item Melcher Stöppelmans, Möllers in Jobst Cappels Muhlen, und meiner Henrici Tryseboems, gemacht und vollenzogen wie folget.
Erstlich soll obgedachter Herman Milieseigh Anneken Kocks verrichten, uff den ersten Sondach des anstehenden Advendts sti.no: so ihr in den sechs Wochen gehöret, 3 Thaler. Und wegen ihrer jüfferlichen Ehre, in alles 10 Thaler. Davon sollen 5 Thaler uff erstkünfftigen Oistern 1609 und 5 Thaler uff den negstfolgenden Pfingsten eigdem anni, erlecht werden, worfur Borries Kodtkop und Melcher Stöppelman gelobt, und mugen nun, Herman Milieseick und Anneken Kocks beiderseitz ihr beste thuen, und dar ihnen gelücke, furfalle, soll ichlichem ohne des andern Verhinderunge frei stehen.
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Wie es mit Erbtheilunge der eingesessen freyen Heegers zuhalten
Anno 1608 den 19 Decembris, hatt mir Jobst Wilmans Ravenßbergischer Landtschreiber uff mein Begehr, wegen der freyen Heegers berichtet, das ein Guether, aus etzlichen Hagen, nit mehr zu Erbtheilen berechtigt alß das beste Pferdt, oder dar keine Pferde verhanden, die besten Kuhe, sunst nichtes, in Mangell aber Pferde und Kuhe, nur 18 Pfenningen. Aus etzlichen freyen Hagen, haben die Guetherrn auch zu Erbtheilen, alle das vierfüssige Viehe, so verhanden, welches auch die Leute vom Guethern wiederkauffen mussen, gleich andern Eigenbehörige.