Gadem: Unterschied zwischen den Versionen
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Ein Gadamer, Gademer war ein "Beisitzer", "Einwohner", in der Stadt | Ein Gadamer, Gademer war ein "Beisitzer", "Einwohner", in der Stadt, ein "geringer Bürger". Später gab es noch eine "Gadenfrau", er einen "Gadenmann" wenn diese einen Kleinsthandel in ihrer Einraumwohnung betrieben. | ||
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Version vom 27. Januar 2014, 10:50 Uhr
Die Lebensumstände im lokalen und regionalen Bereich mit den natürlichen und kulturellen zeitlichen Gegebenheiten geben Hinweise zur Anlage von Biografien unserer Vorfahren in der jeweiligen Generation. Land und Leute in ihrer Zeit, ihre Siedlung, Sprache, Kirche, und die Vernetzung ihres Lebensraumes. Kurzgefasste Informationen mit Grundlagen für notwendige Einblicke finden sich u.a. (Ackerbürger) im Deutschen Städtebuch ...
Hierarchie: Regional > HRR > Historische deutsche Staaten > Lebensumstände > Gadem
Einleitung
Zuletzt kommt der Begriff in den Steuerlisten der Napoleonszeit vor, ist aber danach im Verlauf des 19. Jahrhunderts, nicht mehr gebräuchlich.
"Gadem" (Mehrzahl: "Gaedeme", stets Betonung auf der ersten Silbe) ist in deutschen Wörterbüchern ein Wort unbekannter Herkunft. Ein Hinweis ist Berchtesgaden als "Berchtoldes gadem" gedeutet und das Engadin, dann als "Gadem des Inn' gehörte demnach ebenfalls hierhin .
Bedeutung: Gadem ist in der Regel ein kleines Häuschen minderer Qualität, eine hölzerene Hütte, Scheune, eine Einraumwohnung, Ladenwerkstatt oder auch nur ein Zimmer. Gemeint ist eine einfache, mit geringerer Steuer belegte Feuerstätte in einem geringeren Wohnhaus oder geringerem Wohnbäude.
Auf dem Land
Im Regelfall auf dem Lande ein minimales Nebengebäude oder Scheunenanbau als Einraumwohnung für einen Heuerling, verheirateten Knecht oder verarmte Verwandte oder Nachbarn. Für ein KLEINES(!) Einraum-Kötterhaus (Einraumkate, Bentheimer Torfhaus) kann das Wort in Einzelfällen wohl auch Verwendung finden, sicherlich aber nicht für ein "normales", das ja eine ganze Bauernwirtschaft beherbergen muss.
Stadt und Land
Ein Gadamer, Gademer war ein "Beisitzer", "Einwohner", in der Stadt, ein "geringer Bürger". Später gab es noch eine "Gadenfrau", er einen "Gadenmann" wenn diese einen Kleinsthandel in ihrer Einraumwohnung betrieben.
Gademherr
1590 Stadt Hamm: Gademherren (Finanzbeamte) bedurften zu ihrer Wahl der Zustimmung der Richtleute der geschworenen Ämter.
Grafschaft Tecklenburg
In der Grafschaft Tecklenburg war ein "Gadum", "Gahm" oder "Gahdem" ein minimales Nebengebäude als Einraumwohnung, meistens als Anbau an ein Wohnhaus oder einen Speicher. Diese Einraumgebäude wurden von Knechten, Dienstboten, alleinstehenden Personen oder Wittwen mit Kindern bewohnt.