Erbzins: Unterschied zwischen den Versionen

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Der rechtsgeschichtliche Begriff Erbzins bezeichnete eine bestimmte jährliche Abgabe in Geld oder Naturalien (daher Erbzinsgetreide).<br>
Der rechtsgeschichtliche Begriff Erbzins bezeichnete eine bestimmte jährliche Abgabe in Geld oder Naturalien (daher Erbzinsgetreide).<br>


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[[Kategorie:Rechtsbegriff]]
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Aktuelle Version vom 26. Januar 2014, 21:54 Uhr

Erbzins

Der rechtsgeschichtliche Begriff Erbzins bezeichnete eine bestimmte jährliche Abgabe in Geld oder Naturalien (daher Erbzinsgetreide).

siehe: Artikel Erbzins. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.