Erbzins: Unterschied zwischen den Versionen
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Der rechtsgeschichtliche Begriff Erbzins bezeichnete eine bestimmte jährliche Abgabe in Geld oder Naturalien (daher Erbzinsgetreide).<br> | Der rechtsgeschichtliche Begriff Erbzins bezeichnete eine bestimmte jährliche Abgabe in Geld oder Naturalien (daher Erbzinsgetreide).<br> | ||
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