Kirchensatz: Unterschied zwischen den Versionen

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oder '''Kirchsatz''' ''(Alemanischer →Rechtsbegriff)'' →Patronat
oder '''Kirchsatz''' ''(Alemanischer →Rechtsbegriff)'' Patronat


*Patronatsrecht an einer Kirche (Kirchlehen / Pfarrlehen / Kirchengenuß)  
*Patronatsrecht an einer Kirche (Kirchlehen / Pfarrlehen / Kirchengenuß)  

Version vom 19. Januar 2014, 03:04 Uhr

oder Kirchsatz (Alemanischer →Rechtsbegriff) Patronat

  • Patronatsrecht an einer Kirche (Kirchlehen / Pfarrlehen / Kirchengenuß)
  • Kirchenpatronat des Landes- oder Grundherren (Patronatsherr)

Das Patronat konnte verkauft, vererbt oder durch Schenkung weiter gegeben werden.


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