Kirchensatz: Unterschied zwischen den Versionen

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oder '''Kirchsatz''' (Alemanischer Rechtsbegriff)
oder '''Kirchsatz''' (Alemanischer Rechtsbegriff)


*Partonatsrecht an eine Kirche (Kirchlehen / Pfarrlehen / Kirchengenuß)
*Partonatsrecht an einer Kirche (Kirchlehen / Pfarrlehen / Kirchengenuß)
*Kirchenpatronat des Guts- oder Landesherren ([[Patronatsherr]])
*Kirchenpatronat des Landes- oder Grundherren ([[Patronatsherr]])


Das Patronat konnte verkauft, vererbt oder durch [[Schenkung]] weiter gegeben werden.
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Version vom 19. Januar 2014, 01:56 Uhr

oder Kirchsatz (Alemanischer Rechtsbegriff)

  • Partonatsrecht an einer Kirche (Kirchlehen / Pfarrlehen / Kirchengenuß)
  • Kirchenpatronat des Landes- oder Grundherren (Patronatsherr)

Das Patronat konnte verkauft, vererbt oder durch Schenkung weiter gegeben werden.


siehe:

Artikel Kirchensatz. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.

Artikel Kirchenpatronat. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.