Gült: Unterschied zwischen den Versionen
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*Pfand / Steuer / Abgabe - ''Die Abgabe der Bauern an den Grundherrn'' | *Pfand / Steuer / Abgabe - ''Die Abgabe der Bauern an den Grundherrn'' | ||
*Gülte - ''die Schuld / der Zins'' (Gülte, entspricht | *Gülte - ''die Schuld / der Zins'' (Gülte, entspricht dem älteren Wort GELD) | ||
*Gültbauer - ''Ein Zinspflichtiger Bauer'' | *Gültbauer - ''Ein Zinspflichtiger Bauer'' | ||
*Gülteregister (Gültbuch) - ''Die Abgabenregister'' | *Gülteregister (Gültbuch) - ''Die Abgabenregister'' |
Version vom 10. Januar 2014, 23:13 Uhr
Die Gült ist ein historischer Begriff aus dem Geldverkehr.
- Pfand / Steuer / Abgabe - Die Abgabe der Bauern an den Grundherrn
- Gülte - die Schuld / der Zins (Gülte, entspricht dem älteren Wort GELD)
- Gültbauer - Ein Zinspflichtiger Bauer
- Gülteregister (Gültbuch) - Die Abgabenregister
- Gültherr - Der Gläubiger / der Zinsherr / Grundherr
- Gültescharwerker - Eine Person, die die Gülte (Schuld) durch körperliche Arbeit ableistet.
Siehe auch: Artikel Gült. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.