Gült: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Gült''' ist ein ''historischer'' Begriff aus dem Geldverkehr
Die '''Gült''' ist ein ''historischer'' Begriff aus dem Geldverkehr.
*Pfand / Steuer / Abgabe - ''Die Abgabe der Bauern an den Grundherrn''
*Pfand / Steuer / Abgabe - ''Die Abgabe der Bauern an den Grundherrn''
*Gülte - ''die Schuld / der Zins'' (Gülte, entspricht auch dem älteren Wort GELD)
*Gülte - ''die Schuld / der Zins'' (Gülte, entspricht dem älteren Wort GELD)
*Gültbauer - ''Ein Zinspflichtiger Bauer''
*Gültbauer - ''Ein Zinspflichtiger Bauer''
*Gülteregister (Gültbuch) - ''Die Abgabenregister''
*Gülteregister (Gültbuch) - ''Die Abgabenregister''

Version vom 10. Januar 2014, 23:13 Uhr

Die Gült ist ein historischer Begriff aus dem Geldverkehr.

  • Pfand / Steuer / Abgabe - Die Abgabe der Bauern an den Grundherrn
  • Gülte - die Schuld / der Zins (Gülte, entspricht dem älteren Wort GELD)
  • Gültbauer - Ein Zinspflichtiger Bauer
  • Gülteregister (Gültbuch) - Die Abgabenregister
  • Gültherr - Der Gläubiger / der Zinsherr / Grundherr
  • Gültescharwerker - Eine Person, die die Gülte (Schuld) durch körperliche Arbeit ableistet.


Siehe auch: Artikel Gült. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.