Tagelöhner: Unterschied zwischen den Versionen

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
K (Einfügung: Fußnoten)
Zeile 3: Zeile 3:
Ein '''Tagelöhner''' ist ein ungelernter Arbeiter, vor allem im Baugewerbe und in der Landwirtschaft, der nach der Zahl der gearbeiteten Tage bezahlt wurde. Meist wurde dabei zwischen Sommerlohn und Winterlohn unterschieden, da im Sommer die Arbeitstage länger waren als im Winter.
Ein '''Tagelöhner''' ist ein ungelernter Arbeiter, vor allem im Baugewerbe und in der Landwirtschaft, der nach der Zahl der gearbeiteten Tage bezahlt wurde. Meist wurde dabei zwischen Sommerlohn und Winterlohn unterschieden, da im Sommer die Arbeitstage länger waren als im Winter.


Zwar wurden auch Meister und andere ausgebildete Handwerker im Tagelohn bezahlt, die Bezeichnung "Tagelöhner" galt jedoch nur für die ungelernten Arbeitskräfte. <ref> '''Quelle:'''  Baurechnungen der Stadt Marburg 16./17. Jahrhundert ([[Staatsarchiv Marburg]] 330 Marburg A II,5)
Zwar wurden auch Meister und andere ausgebildete Handwerker im Tagelohn bezahlt, die Bezeichnung "Tagelöhner" galt jedoch nur für die ungelernten Arbeitskräfte. <ref> '''Quelle:'''  Baurechnungen der Stadt Marburg 16./17. Jahrhundert ([[Staatsarchiv Marburg]] 330 Marburg A II,5)</ref>


====Fußnoten====
====Fußnoten====
<references />
<references/>


[[Kategorie:Berufsbezeichnung]]
[[Kategorie:Berufsbezeichnung]]

Version vom 24. November 2013, 14:44 Uhr

Stadt Marburg

Ein Tagelöhner ist ein ungelernter Arbeiter, vor allem im Baugewerbe und in der Landwirtschaft, der nach der Zahl der gearbeiteten Tage bezahlt wurde. Meist wurde dabei zwischen Sommerlohn und Winterlohn unterschieden, da im Sommer die Arbeitstage länger waren als im Winter.

Zwar wurden auch Meister und andere ausgebildete Handwerker im Tagelohn bezahlt, die Bezeichnung "Tagelöhner" galt jedoch nur für die ungelernten Arbeitskräfte. [1]

Fußnoten

  1. Quelle: Baurechnungen der Stadt Marburg 16./17. Jahrhundert (Staatsarchiv Marburg 330 Marburg A II,5)