Kriminelle Handlungen: Unterschied zwischen den Versionen

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Ich fordere Jeden, der über den Thäter Auskunft zu geben vermag, auf, solche mir oder der nächsten Polizeibehörde zu ertheilen.
Ich fordere Jeden, der über den Thäter Auskunft zu geben vermag, auf, solche mir oder der nächsten Polizeibehörde zu ertheilen.
Düsseldorf den 1. Februar 1855
Düsseldorf den 1. Februar 1855
*Quelle: '''Düsseldorfer Amtsblatt von 1837'''
Gestern Nachmittag zwischen 1 und 2 Uhr wurde im hiesigen Hofgarten in dem an der Scheibenbahn befindlichen Marqueurhäuschen ein vierjähriges Knäbchen ermordet gefunden.
Dasselbe hat gegen 12 Uhr Mittags das Haus eines seiner auf hiesiger Zollstraße wohnenden Verwandten um nach seinen Eltern zurückzukehren verlassen, ist aber nicht mehr bei denselben eingetroffen. Beim Auffinden wurde noch Wärme an ihm bemerkt, so daß die Ermordung kurz vorher stattgefunden zu haben scheint.
Es war bekleidet mit einem violett carrirten Siamoisen Oberkleid, einem dito Höschen, einem dunkel wollenen Unterjäckchen, blau wollenen Strümpfen und Schuhen.
Indem ich diese an hellem Tage und an einem gewöhnlich besuchten Orte verübte gräßliche That zur öffentlichen Kunde bringe, hege ich das feste Zutrauen, daß mir jede, wenn auch noch so entfernte Spur, zur Benutzung bei der bereits eingeleiteten gerichtlichen Untersuchung mitgetheilt werde.
Zugleich mache ich hiermit bekannt, daß auf dem hiesigen Ober-Bürgermeisteramte eine Prämie von 100 Thlr. für denjenigen bereit liegt, der den Thäter des vorbezeichneten Verbrechens zur Entdeckung bringt.
Düsseldorf, den 28. Dezember 1836
Der Ober-Prokurator: Schnaase




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Version vom 6. Oktober 2013, 14:28 Uhr

Düsseldorfer Amtsblatt 1855

Am 24. Januar c. ist der zwölfjährige Wilhelm Schwegmann von Flingergeisten an der sogenannten Käsbrücke, zwischen Oberbilk und der Scheidlingsmühle, von zwei Männern angefallen und unter lebensgefährlichen Drohungen eines Theils seiner Kleidungsstücke, bestehend in einer Tuchhose und einem Tuchrock, sowie seiner einige Silbergroschen betragenden Baarschaft beraubt worden. Die Beschreibung der Thäter kann im Allgemeinen nur dahin angegeben werden, daß beide weiße Beinkleider, einer derselben eine rothe Jacke, der Andere einen blauen Kittel trug; auch trugen dieselben weiße Mützen. Ich fordere Jeden, der über den Thäter Auskunft zu geben vermag, auf, solche mir oder der nächsten Polizeibehörde zu ertheilen. Düsseldorf den 1. Februar 1855


  • Quelle: Düsseldorfer Amtsblatt von 1837

Gestern Nachmittag zwischen 1 und 2 Uhr wurde im hiesigen Hofgarten in dem an der Scheibenbahn befindlichen Marqueurhäuschen ein vierjähriges Knäbchen ermordet gefunden.

Dasselbe hat gegen 12 Uhr Mittags das Haus eines seiner auf hiesiger Zollstraße wohnenden Verwandten um nach seinen Eltern zurückzukehren verlassen, ist aber nicht mehr bei denselben eingetroffen. Beim Auffinden wurde noch Wärme an ihm bemerkt, so daß die Ermordung kurz vorher stattgefunden zu haben scheint.

Es war bekleidet mit einem violett carrirten Siamoisen Oberkleid, einem dito Höschen, einem dunkel wollenen Unterjäckchen, blau wollenen Strümpfen und Schuhen.

Indem ich diese an hellem Tage und an einem gewöhnlich besuchten Orte verübte gräßliche That zur öffentlichen Kunde bringe, hege ich das feste Zutrauen, daß mir jede, wenn auch noch so entfernte Spur, zur Benutzung bei der bereits eingeleiteten gerichtlichen Untersuchung mitgetheilt werde.

Zugleich mache ich hiermit bekannt, daß auf dem hiesigen Ober-Bürgermeisteramte eine Prämie von 100 Thlr. für denjenigen bereit liegt, der den Thäter des vorbezeichneten Verbrechens zur Entdeckung bringt.

Düsseldorf, den 28. Dezember 1836 Der Ober-Prokurator: Schnaase