Württemberg/Staatshandbuch 1936/001: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Stadt Stuttgart ist Stadtkreis sowohl im Sinne der Deutschen Gemeindeordnung als auch nach Art. 66 und 71 der Württembergischen Kreisordnung; sie gehört keinem Kreisverbande an.
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Version vom 7. September 2013, 16:52 Uhr

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Württemberg/Staatshandbuch 1936
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Land Württemberg.

Flächeninhalt: 19 507,72 qkm.
Einwohner: 2 696 324.

Zahl der Kreise:

Stadtkreis Stuttgart und weitere 61 Kreise[1](Oberamtsbezirke).

Zahl der Städte und Gemeinden: 1847

Die Stadt Stuttgart ist Stadtkreis sowohl im Sinne der Deutschen Gemeindeordnung als auch nach Art. 66 und 71 der Württembergischen Kreisordnung; sie gehört keinem Kreisverbande an.

  1. Die Württembergischen Städte Eßlingen am Neckar, Göppingen, Heidenheim, Heilbronn, Ludwigsburg, Reutlingen, Schwäbisch Gmünd, Schwenningen am Neckar, Tübingen und Ulm, die im Sinne der Deutschen Gemeindeordnunf vom 30. Januar1935 Stadtkreise sind und weiterhin ihren bisherigen Kreisverbänden zugehören, sind bei den entsprechenden Kreisen (Oberamtsbezirken) aufgezählt, wobei auf ihre Eigenschaft als Stadtkreis im Sinne der Deutschen Gemeindeordnung jeweils in einer Fußnote hingewiesen ist.
    Zahl der Stadtkreise im Sinne der Deutschen Gemeindeordnung: 11.