Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886/225: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. August 2013, 10:19 Uhr

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886
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Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 32.

Darmstadt, den 15. Dezember 1886


Inhalt: Bekanntmachung, bahnpolizeiliche Vorschriften für die Nebenbahnen im Großherzogthum, insbesondere für die Nebenbahn Worms-Offstein, betreffend.



Bekanntmachung,
bahnpolizeiliche Vorschriften für die Nebenbahnen im Großherzogthum, insbesondere für die Nebenbahn Worms-Offstein, betreffend.

Vom 11. Dezember 1886.



      Die bahnpolizeilichen Bestimmungen für die Nebenbahnen im Großherzogthum - Bekanntmachung vom 15. November d. J. in Nr. 29 des Regierungsblattes - sind für den Betrieb der Nebenbahn Worms - Offstein maßgebend.
      Darmstadt, den 11. Dezember 1886.

Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
Finger.
Köhler.