Die Deutschen Kolonisten in Bessarabien/69: Unterschied zwischen den Versionen
K (<noinclude>) |
Erbe (Diskussion • Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
<noinclude>{{Die Deutschen Kolonisten in Bessarabien|68|69|| | <noinclude>{{Die Deutschen Kolonisten in Bessarabien|68|69||korrigiert}}</noinclude> | ||
ausgießen und eure Töchter sollen weissagen“; Apostelgesch. 21, 8. 9. - die anderen aber berufen sich auf 1 Kor. 14, 33-37: „Eure Weiber lasset schweigen in der Versammlung; denn es soll ihnen nicht zugelassen werden, daß sie in der Gemeinde reden. Es sind des Herrn Gebote.“ - Es ist merkwürdig, daß die Brüder über einen Punkt, der im Worte Gottes so klar ausgesprochen ist, sich nicht einigen können. Man sieht, daß der alte tausendjährige Schalk auch hier seine alte erprobte Grundregel: „Theile, so wirst du siegen,“ in Ausübung zu bringen sucht. Goßner hat wohl, als er jene Worte „auch die Frauen“ in den Text einschaltete, nicht im mindesten daran gedacht, daß sie einen Grund zu Streitigkeiten abgeben sollten noch daß Jeder, auch die Frauen, überall „laut“ beten sollen, was ja unmöglich ist. Siehe, was er im Erbauungsbuche zu 1 Kor. 14, 34-37 sagt. Nie und nirgend ist auch im Worte Gottes das Gebet der Frauen unbedingt untersagt, sondern vielmehr nach Joel 3, 1. 2. zulässig, ja Paulus selbst gestattet ihnen 1 Kor. 11, 5., 1 Tim. 5, 5. und Tit. 2, 3-5 nicht nur das Gebet, sondern sogar Weissagen und Lehren. Wie hat sich denn der Apostel widersprochen, wenn er denn doch 1 Timoth. 2, 12. schreibt: „Einem Weibe gestatte ich nicht, daß sie lehre?“ Das sei ferne. Man muß nur die Bedingungen, unter denen er solches zuläßt, nicht unbeachtet lassen. Diese sind: 1) daß es geschehe mit bedecktem Haupte, 2) vor dem weiblichen Geschlechte, also nur vor Schwestern und Kindern, und 3) mit Unterthänigkeit unter die Männer, also nicht vor den Brüdern. In einer Schwester- oder Kinderversammlung ist also den Frauen das Lehren und Beten freigegeben; aber in einer Brüderversammlung sollen sie ihre Unterthänigkeit dadurch kund geben, daß sie schweigend zuhören und still mitbeten. Dies ist die apostolische Vorschrift, Goßner's Meinung und des Herr Gebot, und eine wahrhaft demüthige Schwester und Liebhaberin des Herrn wird sich's nicht einfallen lassen, gleich jener Jesabel Offenb. 2, 20, vor den Knechten Christi den Lehrer, Vorbeter und Priester machen zu wollen. Diese sollen aber auch in der Gnade, Erkenntniß und Gottseligkeit wachsen, und sich nicht von jeglichem Wind der Lehre bewegen und erschüttern lassen, sondern wirklich Männer in Christo sein und werden. - Die Gnade unsers Herrn Jesu Christi sei fernerhin mit allen Gläubigen in Bessarabien und auf der ganzen Erde bis an's Ende! Amen. {{NE}}W. K. |
Version vom 2. Juli 2013, 00:41 Uhr
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Die Deutschen Kolonisten in Bessarabien | |
Inhalt | |
<<<Vorherige Seite [68] |
|
Datei:Die Deutschen Kolonisten in Bessarabien.djvu | |
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
Texterfassung: korrigiert | |
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
|
ausgießen und eure Töchter sollen weissagen“; Apostelgesch. 21, 8. 9. - die anderen aber berufen sich auf 1 Kor. 14, 33-37: „Eure Weiber lasset schweigen in der Versammlung; denn es soll ihnen nicht zugelassen werden, daß sie in der Gemeinde reden. Es sind des Herrn Gebote.“ - Es ist merkwürdig, daß die Brüder über einen Punkt, der im Worte Gottes so klar ausgesprochen ist, sich nicht einigen können. Man sieht, daß der alte tausendjährige Schalk auch hier seine alte erprobte Grundregel: „Theile, so wirst du siegen,“ in Ausübung zu bringen sucht. Goßner hat wohl, als er jene Worte „auch die Frauen“ in den Text einschaltete, nicht im mindesten daran gedacht, daß sie einen Grund zu Streitigkeiten abgeben sollten noch daß Jeder, auch die Frauen, überall „laut“ beten sollen, was ja unmöglich ist. Siehe, was er im Erbauungsbuche zu 1 Kor. 14, 34-37 sagt. Nie und nirgend ist auch im Worte Gottes das Gebet der Frauen unbedingt untersagt, sondern vielmehr nach Joel 3, 1. 2. zulässig, ja Paulus selbst gestattet ihnen 1 Kor. 11, 5., 1 Tim. 5, 5. und Tit. 2, 3-5 nicht nur das Gebet, sondern sogar Weissagen und Lehren. Wie hat sich denn der Apostel widersprochen, wenn er denn doch 1 Timoth. 2, 12. schreibt: „Einem Weibe gestatte ich nicht, daß sie lehre?“ Das sei ferne. Man muß nur die Bedingungen, unter denen er solches zuläßt, nicht unbeachtet lassen. Diese sind: 1) daß es geschehe mit bedecktem Haupte, 2) vor dem weiblichen Geschlechte, also nur vor Schwestern und Kindern, und 3) mit Unterthänigkeit unter die Männer, also nicht vor den Brüdern. In einer Schwester- oder Kinderversammlung ist also den Frauen das Lehren und Beten freigegeben; aber in einer Brüderversammlung sollen sie ihre Unterthänigkeit dadurch kund geben, daß sie schweigend zuhören und still mitbeten. Dies ist die apostolische Vorschrift, Goßner's Meinung und des Herr Gebot, und eine wahrhaft demüthige Schwester und Liebhaberin des Herrn wird sich's nicht einfallen lassen, gleich jener Jesabel Offenb. 2, 20, vor den Knechten Christi den Lehrer, Vorbeter und Priester machen zu wollen. Diese sollen aber auch in der Gnade, Erkenntniß und Gottseligkeit wachsen, und sich nicht von jeglichem Wind der Lehre bewegen und erschüttern lassen, sondern wirklich Männer in Christo sein und werden. - Die Gnade unsers Herrn Jesu Christi sei fernerhin mit allen Gläubigen in Bessarabien und auf der ganzen Erde bis an's Ende! Amen. W. K.