Buchholz (Annaberg-Buchholz): Unterschied zwischen den Versionen

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==Verwaltung==
==Verwaltung==
===Rat===
An der Spitze der Gemeinde stand 1501 der Bürgermeister, den 2 Geschworene aus der Knappschaft und 2 aus der Gemeinde beigeordnet waren. An ihre Stelle traten noch diesem Jahre 1 Richter und 8 "[[Schöffe|Schöppen]]". Später waren es 3 Richter, von denen der eine regierte, der zweite den "[[Schöffe|Schöppen]]" angehörte und der dritte rihte. 1528 und 1531 außer den 8  "[[Schöffe|Schöppen]]" noch weitere 4, die als ruhende  "[[Schöffe|Schöppen]]" bezeichnet wurden.


===Rat===
Seit etwa 1600 nannten sie sich Richter und Rat. 1748 genehmigte der Kurfürst, daß sie die Bezeichnung Bürgermeister und Rat führen durften. Neben ihnen standen als Vertreter der Bürgerschaft die 4 [[Viertelsmeister]], im 16. Jhdt auch "Heimborgen" genannt. Die bergmännische Verwaltung lag bis 1552 in den Händen eines Bergamts, das mit einem Bergvogt und Berggeschworenen besetzt war. Bis 1515 war in Buchholz auch der Landesbergmeister für die Ernestinischen Lande ansässig.


===Gericht===
===Gericht===
Bereits der Befreiungsbrief vom 15.11.1501 gestattete der Gemeinde Buchholz eine eigene Gerichtsbarkeit, welches zunächst aber nur für die Erb- oder Niedergerichtsbarkeit zuständig war. Aber schon 1512 erhielt Buchholz auch das sogenannte Halsgericht (Obergerichtsbarkeit). Das Gericht war besetzt mit dem Richter (Stadtrichter) und und seinen 8 "[[Schöffe|Schöppen]]".


===Bürgerschaft===
===Bürgerschaft===
[[Zunft|Zünfte]]  
Bis 1522 besaß die Bürgerschaft das Recht, Richter und "[[Schöffe|Schöppen]]" selbst zu wählen, die Bestätigung lag in den Händen des Bergvogtes., nach 1526 in denen der kurfürstlichen Räte, die zu den Berghandlungen alljährlich nach Buchholz kamen. Während der Bauernkriege wurde der Stadt das Recht, Richter und "[[Schöffe|Schöppen]]" zu wählen genommen. in der 2. Hälfte des 16. und Anfang des 17. Jhdts stand die Stadt unter einem von der Landesregierung eingesetzten Stadtvogt, das Siegelrecht und andere Freiheiten standen ihr nicht mehr zu. 1608 wurden ihr die alten Rechte zurückgegeben und die Stadt als schriftsässig unmittelbar der kurfürstlichen Kanzlei unterstellt, wie es bereits seit 1547 gewesen war. An der Wahl von Richter und "[[Schöffe|Schöppen]]" waren nach den Statuten von 1545 übrigens nicht die gesamte Bürgerschaft, sondern außer dem Rat selbst nur die [[Viertelsmeister]] und 1 oder 2 aus der Gemeinde beteiligt. Anfang des 19. Jhdts. 2 Bürgermeister, 1 Stadtrichter und 3 Senatoren, 1838 Sächsische Städteordnung von 1832 eingeführt, so daß nach Angleichung an die Bestimmungen der Rev. Städteordnung von 1873 1 juristischer Bürgermeister und 6 von den Stadtverordneten gewählte Stdträte des Ratskollegium bildeten. Das Stadtverordnetenkollegium bestand aus 12 Ansässigen und 6 Unansässigen, die von der Bürgerschaft auf 3 Jahre gewählt wurden und von denen jährlich 1/3 ausschied.
 
==Landesherrschaft==
==Landesherrschaft==
* Herzogtum Sachsen, seit 1547 Kurfürstentum Sachsen (Albertinische Linie).  
* Herzogtum Sachsen, seit 1547 Kurfürstentum Sachsen (Albertinische Linie).  

Version vom 27. Mai 2013, 16:16 Uhr

Buchholz: Den Ahnen auf der Spur, die Geschichte der eigenen Familie zu erforschen, ist Anreiz und Herausforderung zugleich: Land und Leute, Siedlung, Sprache, Kirche, biografische Aspekte, Archive, Quellen, Hinweise... Über die Kirchenbücher hinaus befinden sich Quellen für weitergehende Forschungen in unterschiedlichen Archiven.

Disambiguation notice Buchholz ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Buchholz.

Hierarchie

Regional > Bundesrepublik Deutschland > Sachsen > Direktionsbezirk Chemnitz > Erzgebirgskreis > Annaberg-Buchholz > Buchholz


Name

  • [1] Puchholtz und Bucholz (1501), bald danach erhielt die Stadt den Namen "St. Katharinenberg im Buchholz", der im 16. Jhdt. nur selten, und im 17. Jhdt. immer häufiger angewandt wurde, er hielt sich bis in das 19, Jhdt. hinein, wo wieder der kürzere Name Buchholz gebräuchlich wurde.

Ortslage

Stand 1941: Buchholz liegt in dem von Süden nach Norden sich hinziehenden Sehmatal, dicht unterhalb der Stadt Annaberg, an dem Teil des Talabhangs, der vom Schottenberg (Höhe 710 m) gebildet wird.

Ortsursprung

Buchholz ist als Bergbausiedlung ab 1497 aus wilder Wurzel im Gebiet des Klosters Grünhain erwachsen. 1501 bestand sie aus 16 Häusern und bildete ein Gemeinwesen mit eigener Verwaltung. Am 15.11.1501 erhielt Buchholz vom sächsischen Kurfürsten seinen Befreiungsbrief, dessen Recht man als Schneeberger Recht bezeichnete. Damit war der Rahmen für ein Stadtdasein gegeben. 1515 wurde Buchholz aber noch Markt und Flecken genannt.

Stadtgründung

Stadtsiedlung

Stand 1941: Buchholz ist terassenförmig auf dem Hang des Schottenberges aufgebaut. Der Marktplatz ist 1511-12 hergerichtet worden, zu diesem Zweck wurden verschiedene Häuser niedergerissen. Er erhielt damals die Gestalt, die er bis zur Umgestaltung 1889-90 hatte. Das Straßennetz schmiegt sich dem Gelände an. Der Kirchplatz und der Schießhausplatz später angelegt. 4 steinerne Brücken über die Sehma, die erste 1528. Bau der Stadtkirche, die ursprünglich der hlg. Dreifaltigkeit gewidmet war, später aber allgemein als Katharinenkirche bezeichnet wurde, 1506 begonnen und 1520 bis auf die Wölbung und den Turm vollendet. Umbau 1875-77. Das sogt. Kurfürstenhaus (auch Münzhof gt.) wurde von 1608 ab 60 Jahre als Rathaus benutzt, dann wurde ein schon 1545 angekauftes Bürgerhaus dazu umgebaut; 1841 auf den Ruinen des ältesten Rathauses das neue Rathaus errichtet. Hospital im 1. Viertel des 16. Jhdts. bei der vorderen Mühle errichtet. Keine Mauern und Tore. Die Stadt zerfiel in 4 Viertel: Münzviertel (Umgebung des Marktes), Langes Viertel (vom Münzviertel nach Süden), Kirchviertel (Umgebung der Kirche) und Schützenviertel (oben am Berge beim alten Schießhaus).

Bevölkerung

Einwohnerzahlen

  • 1500 etwa 100 Einwohner (E.), 1538 etwa 750 (E.), 1567 etwa 240 (E.), 1585 etwa 900 (E.), 1607 etwa 600 (E.), 1658 etwa 350 (E.), 1712 etwa 600 (E.), 1791: 1.167 (E.), 1815: 1.424 (E.), 1830: 1.781 (E.), 1840: 2.791 (E.), 1849: 3.939 (E.), 1861: 4.247 (E.), 1871: 5.247 (E.), 1880: 6.539 (E.), 1890: 7.808 (E.), 1900: 8.402 (E.), 1910: 9.679 (E.) (4.594 m., 5.08 5w.), 1919: 8.599 (E.), 1925: 8.919 (E.), 1933: 9.050 (E.), 1938: 8.883 (E.)

Seuchen

Pest 1566, 1568 (186), 1599 (206), 1607 (206), 1626 (253), 1640 (70); Hungersnot 1772.

Bevölkerungsverzeichnisse

Berühmte Personen

  • Christian Metzger *25.11.1655 in Wolkenstein, seit 1687 Pfarrer in Buchholz, + 12.04.1733. Er war der bedeutendste Heimatforscher und Geschichtsschreiber des Erzgebirges in früheren Jahrhunderten.

Sprache

Wirtschaft

Seine Gründung und erste wirtschaftliche Blüte verdankte Buchholz dem Silberbergbau. als er in der 2. Hälfte 16. Jhdt. zurückging verlor Buchholz sehr stark an Bedeutung zugunsten der Nachbarstadt Annaberg. Wochenmarkt 1511-20. Von Anfang an Landwirtschaft und Viehzucht. Außerdem waren die Bürger seit 1501 brauberechtigt. Salzmarkt seit 1534, Eisenhandel seit 1536. Seit 1589 Posamentenmacherei wirtschaftliche Bedeutung. Im 17. bis Anfang des 19. Jhdts. Spielkarten angefertigt. Seit Anfang des 19. Jhdts. Kartonagenfabrikation.

Verwaltung

Rat

An der Spitze der Gemeinde stand 1501 der Bürgermeister, den 2 Geschworene aus der Knappschaft und 2 aus der Gemeinde beigeordnet waren. An ihre Stelle traten noch diesem Jahre 1 Richter und 8 "Schöppen". Später waren es 3 Richter, von denen der eine regierte, der zweite den "Schöppen" angehörte und der dritte rihte. 1528 und 1531 außer den 8 "Schöppen" noch weitere 4, die als ruhende "Schöppen" bezeichnet wurden.

Seit etwa 1600 nannten sie sich Richter und Rat. 1748 genehmigte der Kurfürst, daß sie die Bezeichnung Bürgermeister und Rat führen durften. Neben ihnen standen als Vertreter der Bürgerschaft die 4 Viertelsmeister, im 16. Jhdt auch "Heimborgen" genannt. Die bergmännische Verwaltung lag bis 1552 in den Händen eines Bergamts, das mit einem Bergvogt und Berggeschworenen besetzt war. Bis 1515 war in Buchholz auch der Landesbergmeister für die Ernestinischen Lande ansässig.

Gericht

Bereits der Befreiungsbrief vom 15.11.1501 gestattete der Gemeinde Buchholz eine eigene Gerichtsbarkeit, welches zunächst aber nur für die Erb- oder Niedergerichtsbarkeit zuständig war. Aber schon 1512 erhielt Buchholz auch das sogenannte Halsgericht (Obergerichtsbarkeit). Das Gericht war besetzt mit dem Richter (Stadtrichter) und und seinen 8 "Schöppen".

Bürgerschaft

Bis 1522 besaß die Bürgerschaft das Recht, Richter und "Schöppen" selbst zu wählen, die Bestätigung lag in den Händen des Bergvogtes., nach 1526 in denen der kurfürstlichen Räte, die zu den Berghandlungen alljährlich nach Buchholz kamen. Während der Bauernkriege wurde der Stadt das Recht, Richter und "Schöppen" zu wählen genommen. in der 2. Hälfte des 16. und Anfang des 17. Jhdts stand die Stadt unter einem von der Landesregierung eingesetzten Stadtvogt, das Siegelrecht und andere Freiheiten standen ihr nicht mehr zu. 1608 wurden ihr die alten Rechte zurückgegeben und die Stadt als schriftsässig unmittelbar der kurfürstlichen Kanzlei unterstellt, wie es bereits seit 1547 gewesen war. An der Wahl von Richter und "Schöppen" waren nach den Statuten von 1545 übrigens nicht die gesamte Bürgerschaft, sondern außer dem Rat selbst nur die Viertelsmeister und 1 oder 2 aus der Gemeinde beteiligt. Anfang des 19. Jhdts. 2 Bürgermeister, 1 Stadtrichter und 3 Senatoren, 1838 Sächsische Städteordnung von 1832 eingeführt, so daß nach Angleichung an die Bestimmungen der Rev. Städteordnung von 1873 1 juristischer Bürgermeister und 6 von den Stadtverordneten gewählte Stdträte des Ratskollegium bildeten. Das Stadtverordnetenkollegium bestand aus 12 Ansässigen und 6 Unansässigen, die von der Bürgerschaft auf 3 Jahre gewählt wurden und von denen jährlich 1/3 ausschied.

Landesherrschaft

Historische Verwaltungseinbindung

Kriegswesen

Wehrhoheit

Schützengilde

Siegel, Wappen, Fahne

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Wappen:

Siegel:

Fahne: Blaugelb

Finanzwesen

Münzwesen

Steuern

Stadtgebiet

Stand 1941:

Kirchenwesen

Bistümer seit Mittelalter

Reformation

Juden

Bildungswesen

Zeitungen

  • Sehmabote 1889-1910

Darstellung der Stadtgeschichte

Bibliografie

Bibliografie-Suche

Periodika

  • Mittheilungen des Vereins f. Geschichte von Annaberg u. Umgebuug« 1888 seit 1885.

Fußnoten

  1. Quelle: Keyser, Erich (Hrsg.): Deutsches Städtebuch, Bd. 2 Mitteldeutschland (1941)
  2. Literatur: Vom silbernen Erzgebirge, Kreis Annaberg. Hrsg. F.Köhler (1938)

Weblinks

Offizielle Webseiten

Bergbau im Erzgebirge

Tourismus, Kultur & Heimat

Zufallsfunde

Oft werden in Kirchenbüchern oder anderen Archivalien eines Ortes Personen gefunden, die nicht aus diesem Ort stammen. Diese Funde nennt man Zufallsfunde. Solche Funde sind für andere Familienforscher häufig die einzige Möglichkeit, über tote Punkte in der Forschung hinweg zu kommen. Auf der folgenden Seite können Sie Zufallsfunde zu diesem Ort eintragen oder finden.

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Daten aus dem genealogischen Ortsverzeichnis

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