Burgericht: Unterschied zwischen den Versionen

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# Schiedsmannfunktion eines "[[Burrichter|Burrichters]]"
# Schiedsmannfunktion eines "[[Burrichter|Burrichters]]" oder "[[Burmeister|Burmeisters]]"





Version vom 20. Mai 2013, 07:33 Uhr

Burgericht, "Burbanck" (Gerichtsbank), Burmal, Bur- bzw. Bauersprache bei einen "Burboem" unter freiem Himmel,


Bedeutung
  1. Schiedsmannfunktion eines "Burrichters" oder "Burmeisters"


Verfahren
  1. Rinteln: Jährliche Versammlung (Bur- bzw. Bauersprache) mit öffentlicher Verlesung der Ratssatzungen Mitte 15. Jhdt.


Gerichtsstätte
  1. Meppen:Im Bereich des Haupthofes, beim Kirchhof ein Pfahl, mit einem Bilde auf der Stätte des Burgerichts. Nach Auflösung des Hofes vor dem Rathaus eine steinerne Gerichtslaube (1605), davor der Narrenkasten.


Zuständigkeiten
  1. Nachbarrecht, üble Nachrede, Grenzstreitigkeiten u. ä.
  2. Feldmarkangelegenheiten und Wegebau
  3. Flurpolizeilicher Streit (Pfändung)
  4. Einquartierungsbeschwerden [1]


Beschwerdeinstanz
  1. lokal oder inhaltlich zuständige übergeordnete Gerichte


Fußnoten

  1. Quelle: Stratmann, Bodo: Markenprotokolle