Burgericht: Unterschied zwischen den Versionen

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 7: Zeile 7:


;Zuständigkeiten:
;Zuständigkeiten:
# Nachbarrecht, Grenzstreitigkeiten u. ä.   
# Nachbarrecht, üble Nachrede, Grenzstreitigkeiten u. ä.   
# Feldmarkangelegenheiten und Wegebau  
# Feldmarkangelegenheiten und Wegebau  
# Flurpolizeilicher Streit (Pfändung)
# Flurpolizeilicher Streit (Pfändung)

Version vom 19. Mai 2013, 17:25 Uhr

Burgericht, "Burbanck", Burmal, Bur- bzw. Bauersprache unter einen "Burboem" außerhalb der Stadtmauern


Bedeutung
  1. Schiedsmannfunktion


Zuständigkeiten
  1. Nachbarrecht, üble Nachrede, Grenzstreitigkeiten u. ä.
  2. Feldmarkangelegenheiten und Wegebau
  3. Flurpolizeilicher Streit (Pfändung)
  4. Einquartierungsbeschwerden [1]
Beschwerdeinstanz
  1. lokal oder inhaltlich zuständige übergeordnete Gerichte


Fußnoten

  1. Quelle: Stratmann, Bodo: Markenprotokolle