Burgericht: Unterschied zwischen den Versionen

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# Schiedmannfunktion
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# Flurpolizeilicher Streit (Pfändung)
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# Einquartierungsbeschwerden <ref> '''Quelle:''' Stratmann, Bodo: Markenprotokolle</ref>
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# lokal oder inhaltlich zuständige übergeordnete Gerichte





Version vom 19. Mai 2013, 17:21 Uhr

Burgericht, "Burbanck", Burmal, Bur- bzw. Bauersprache unter einen "Burboem" außerhalb der Stadtmauern


Bedeutung
  1. Schiedsmannfunktion


Zuständigkeiten
  1. Nachbarrecht, Grenzstreitigkeiten u. ä.
  2. Feldmarkangelegenheiten und Wegebau
  3. Flurpolizeilicher Streit (Pfändung)
  4. Einquartierungsbeschwerden [1]
Beschwerdeinstanz
  1. lokal oder inhaltlich zuständige übergeordnete Gerichte


Fußnoten

  1. Quelle: Stratmann, Bodo: Markenprotokolle