Wirtshaus: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 4. April 2013, 14:33 Uhr
Einleitung
Gasthaus, Gasthof, Schenke,; der in der Regel bis in das 19. Jahrhundert abgabe- u. genehmigungspflichtige Krug, diente bisweilen als Ort des Gerichts, des Einlagers, der öffentlichen Bekanntmachung, der Gemeinde- und Gesellenversammlung.
Die schatzfreien Wirtshäuser waren regelmäßig mit Stallungen zur Unterbringung von Pferden eingerichtet, ohne selber über Vorspannpferde zu verfügen.
1769 in Vorhelm, Bschft. Isendorf, Immediat Amt Wolbeck, ein schatzfreies Wirtshaus.