Erbfrei: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 3. April 2013, 09:17 Uhr
- Der Zusatz "erbfrei" bezieht sich auf die Rechtsform.
- Der Erbfreibauer ist ein Kolonist, der sich Land auf Bruch- und Waldgelände kauft. Das Grundstück gehört ihm, und er kann es vererben.
- Er kann das Grundstück mit Hypotheken belasten, jedoch nur mit Erlaubnis der Kammer verkaufen.
- Ein "erbfreyes Dorf" oder "Erbdorf" ist ein Dorf mit o.g. Bauern