Erbfrei: Unterschied zwischen den Versionen

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*Er kann das Grundstück mit Hypotheken belasten, jedoch nur mit Erlaubnis der Kammer verkaufen.  
*Er kann das Grundstück mit Hypotheken belasten, jedoch nur mit Erlaubnis der Kammer verkaufen.  


*Ein '''"erbfreyes Dorf"''' oder '''"Erbdorf"''' ist ein Dorf mit o.g. Bauern
[[Kategorie:Begriffserklärung]]
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Version vom 3. April 2013, 09:17 Uhr

  • Der Zusatz "erbfrei" bezieht sich auf die Rechtsform.
  • Der Erbfreibauer ist ein Kolonist, der sich Land auf Bruch- und Waldgelände kauft. Das Grundstück gehört ihm, und er kann es vererben.
  • Er kann das Grundstück mit Hypotheken belasten, jedoch nur mit Erlaubnis der Kammer verkaufen.
  • Ein "erbfreyes Dorf" oder "Erbdorf" ist ein Dorf mit o.g. Bauern