Kanonikus: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''Kanonikus, Kanoniker beschreibt im 19. Jhdt''':
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# = Chorherr
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# = Stiftsherr <ref> '''Quelle:''' Bruns, Alfred: Die Amtssprache. (1892)</ref>
# = Stiftsherr <ref> '''Quelle:''' Bruns, Alfred: Die Amtssprache. (1892)</ref>


* ''' ''Canonici regulares'' ''' = Regularkanoniker oder regulierte Chorherren, Pfründeinhaber einer Stiftskirche, welche als Geistliche nach einer Ordensregel leben, ohne Mönche zu sein.
* ''' ''Canonici regulares'' beschreibt vor 1802 in Westfalen''':
# = Regularkanoniker oder regulierte Chorherren, Pfründeinhaber einer Stiftskirche, welche als Geistliche nach einer Ordensregel leben, ohne Mönche zu sein.


====Fußnoten====
====Fußnoten====

Version vom 26. März 2013, 12:06 Uhr

  • Kanonikus, Kanoniker beschreibt im 19. Jhdt. :
  1. = Chorherr
  2. = Domherr
  3. = Stiftsherr [1]
  • Canonici regulares beschreibt vor 1802 in Westfalen:
  1. = Regularkanoniker oder regulierte Chorherren, Pfründeinhaber einer Stiftskirche, welche als Geistliche nach einer Ordensregel leben, ohne Mönche zu sein.

Fußnoten

  1. Quelle: Bruns, Alfred: Die Amtssprache. (1892)