FAQ Erster Weltkrieg: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 3. März 2006, 08:20 Uhr
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Deutschland
Das Archiv der preußischen Armee
in Potsdam ist im Februar 1945 verbrannt. Informationen zu einzelnen Soldaten haben die Staatsarchive Sachsen, Baden, Württemberg, Bayern, sowie das Krankenbuchlager Berlin.
Bayerisches Kriegsarchiv
Bayerisches Hauptstaatsarchiv Abteilung IV Kriegsarchiv Leonrodstr. 57, 80636 Muenchen Postfach 22 11 52, 80501 Muenchen 089 18951680 http://www.gda.bayern.de/ poststelle@bayhsta.bayern.de
Krankenbuchlager
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin Krankenbuchlager Wattstraße 11-13 13355 Berlin
Briefanschrift: Postfach 31 09 29 10639 Berlin
Auskunft kostet 26,-- € pro Person (Negativauskunft kostenlos)
http://www.berlin.de/sengessozv/lageso/kbl.html
Verein zur Erforschung und Wahrung des Andenkens an die deutschen Kriegsteilnehmer des 1. Weltkrieges e.V.
Die Vereinsmitglieder geben Hilfestellung bei der Suche nach Gefallenen und Gräbern des Ersten Weltkrieges. Schwerpunkt ist eine Datei von über 8.000 ostfriesischen Gefallenen, die die Daten des Volksbundes ergänzt. Auch bei der Idendifizierung von Uniformen wird geholfen.
Geburtsschein für Angelegenheiten des Heereseinsatzes
Frage: Ich habe von meinem Großvater einen Geburtsschein von 1906, nur gültig in Angelegenheiten des Heereseinsatzes. Zu welchem Zweck genau wurden diese Vordrucke ausgestellt?
Antwort: Im 18.Lebensjahr wurde der Preusse dienstpflichtig und musste sich an seinem Heimatort = Geburtsort zur Musterung vorstellen. Hierzu legte der Heimatort (=Standesamt) der gemischten Musterungskommission (Brigadekommandeur/Landrat) eine Auflistung aller vor 18 Jahren geborenen Personen männlichen Geschlechts vor aus dem dann die Auswahl der Ersatzreservisten getroffen wurde. Unter diesen wurde gelost und entsprechend der Losnummer und dem Bedarf die Einteilung zur Truppe vorgenommen. Die Einberufung erfolgte zwei Jahre spaeter im 20 Lebensjahr. Der Losschein musste dabei bei der Nachmusterung vorgelegt werden.
Der von dir vorgelegte Geburtsschein des Standesamtes an das Standesamt im neuen Heimatort ist die foermliche Ueberweisung des Gestellungspflichtigen von einem Heimatort in einen neuen Heimatort. Mit der Übergabe dieses Scheines musste der alte Heimatort ihn nicht mehr in der Liste der Gestellungspflichtigen (18jährigen) aufführen sondern dies erfolgte nun in der Gestellungsliste des neuen Heimatort-Standesamtes.
Mit einer späteren Heimatortswechsel (nach der Gestellung zum 18. Lebensjahr) waren eigentlich nur Nachteile verbunden, weil damit die ursprüngliche Einteilung nicht aufgehoben war (das Regiment wollte seinen Ersatz). Aber eine hohe Losnummer verlor ihre Gültigkeit und es erfolgte eine Nachverlosung innerhalb der frei gewordenen Nummern. So wurden und die "Chancen" auf eine Einberufung zum Militärdienst besser.
Literatur
Werner Haupt Die deutsche Schutztruppe 1889 - 1918 Auftrag und Geschichte Verlag Dörfler Zeitgeschichte, 1989
Artur Baumgarten-Crusius Sachsen in großer Zeit Bd. II, Die Kriegsjahre 1914 und 1915 Akademische Buchhandlung R. Max Lippold, Verlagsabteilung Leipzig 1920
Österreich-Ungarn
===Info zum Kriegsarchiv Wien:=== http://www.genealogienetz.de/reg/AUT/karchiv.html#k1
ÖSK Österreichisches Schwarzes Kreuz
Kriegsgräberfürsorge 1010 Wien, Wollzeile 9 http://www.soldatenfriedhof.de/ E-Mail: gensekr@osk.at