Auffahrt: Unterschied zwischen den Versionen

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 3: Zeile 3:


===Heirat===
===Heirat===
* [[Auffahrt]] = feierliche [[Einheirat]] und [[Auffahrt]] in und auf ein Erbgut.
* [[Auffahrt (Heirat)]] = feierliche [[Einheirat]] und [[Auffahrt]] in und auf ein Erbgut.
* [[Bestattung]] = feierlich mit Heiratsgut „ausbestatten“ einheiraten.


===Verweis===
===Verkehr===
* Siehe auch:[[Bestattung (Münsterland und Westfalen)]]
* Auffahrt zu einem Grundstück.
 
====Beispiel eines Regelkreises====
1734 wurde ein Auffahrtsbrief der Grundherren Johann Franz v. Schorlemer [[Haus Hellinghausen|zu Oberhellinghausen]] und des Maximilian Friedrich Alexander v. Schorlemer [[Haus Hellinghausen|zu Niederhellinghausen]] für ihren Eigenbehörigen Johan Schulte aus [[Ostinghausen]] zur Verheiratung mit der Tochter des Adolph Ulentrup zu Nordorf (Nartorpe) erstellt.
 
Nach der schriftlichen Genehmigung und der Gebührfestsetzung zur Einheirat in den Hof wurde 1735 der [[Gewinnbrief]]  mit der Gebührfestsetzung für nunmehrigen Johann Uhlentrop zum Erbgwinn erteilt.
 
Zur Festsetzung des Versterbgeldes der Vorgeneration war 1708 ein [[Sterbfall|Sterbfallinventar]] des vorgenannten Ulentrops-Hofes angelegt worden.


{{Begriffserklärung}}
{{Begriffserklärung}}


[[Kategorie: Historischer Begriff]]
[[Kategorie: Begriffserklärung]]

Version vom 6. Februar 2013, 15:38 Uhr

Bedeutung

Es existieren mehrere Bedeutungen des gleichen Begriffs:

Heirat

Verkehr

  • Auffahrt zu einem Grundstück.

Vorlage:Begriffserklärung