Aachen/Raths- und Staatskalender 1786/020: Unterschied zwischen den Versionen
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* Herren Stahlmeister Joh. Jakob Hungs aus dem Werkmeister Gericht, Joh. von Thenen aus der Farber-Zunft, Arnold Graf aus der Krämer-Zunft. | |||
Geschworene | * Geschworene Herren Bestäter auf der Tuchhalle: Kaspar Schrouf, Peter Joseph Scheins. | ||
Geschworene | * Geschworene Tuchmesser: Peter Deuz, Gabriel Joseph Olles. | ||
* Geschworene Waagmeister der Wolle: Wilhelm Schreiber. Jos. Ritzerfeld. | |||
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===Besondere Ämter.=== | |||
'''Stadt Lombard.''' | |||
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'''Kassirer''': Hr. Gerhard Franz Nellessen, Adolphs Sohn. | |||
Michael Joseph Zimmermann. | '''Zween Herrn Assistenten''': | ||
* Joh. Adam Longerich. | |||
* Michael Joseph Zimmermann. | |||
Dieses Leih-Haus ist an allen Werk-Tägen, nur den Donnerstag ausgeschlossen, einem jeden von 6 bis 11 Uhr Vor- und von 2 bis 4 Uhr Nachmittags, Samstags aber bis 5 und an den hohen Fest-Abenden sogar bis 8 und 9 Uhr offen; jedoch werden an diesem Tage keine Pfänder allda angenommen, sondern mögen nur die versetzten alsdann ausgelöset werden. | ''Dieses Leih-Haus ist an allen Werk-Tägen, nur den Donnerstag ausgeschlossen, einem jeden von 6 bis 11 Uhr Vor- und von 2 bis 4 Uhr Nachmittags, Samstags aber bis 5 und an den hohen Fest-Abenden sogar bis 8 und 9 Uhr offen; jedoch werden an diesem Tage keine Pfänder allda angenommen, sondern mögen nur die versetzten alsdann ausgelöset werden.'' |
Version vom 17. Januar 2013, 17:16 Uhr
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Aachen/Raths- und Staatskalender 1786 | |
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Zum Tuch-Amt.
- Herren Stahlmeister Joh. Jakob Hungs aus dem Werkmeister Gericht, Joh. von Thenen aus der Farber-Zunft, Arnold Graf aus der Krämer-Zunft.
- Geschworene Herren Bestäter auf der Tuchhalle: Kaspar Schrouf, Peter Joseph Scheins.
- Geschworene Tuchmesser: Peter Deuz, Gabriel Joseph Olles.
- Geschworene Waagmeister der Wolle: Wilhelm Schreiber. Jos. Ritzerfeld.
Besondere Ämter.
Stadt Lombard.
Kassirer: Hr. Gerhard Franz Nellessen, Adolphs Sohn.
Zween Herrn Assistenten:
- Joh. Adam Longerich.
- Michael Joseph Zimmermann.
Dieses Leih-Haus ist an allen Werk-Tägen, nur den Donnerstag ausgeschlossen, einem jeden von 6 bis 11 Uhr Vor- und von 2 bis 4 Uhr Nachmittags, Samstags aber bis 5 und an den hohen Fest-Abenden sogar bis 8 und 9 Uhr offen; jedoch werden an diesem Tage keine Pfänder allda angenommen, sondern mögen nur die versetzten alsdann ausgelöset werden.