Hoheitszeichen: Unterschied zwischen den Versionen

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== Rechtliches ==
== Rechtliches ==
Die öffentliche Verunglimpfung inländischer Hoheitszeichen wird in Deutschland nach § 90a Abs. 1 Nr. 2 StGB mit Freiheitsstraffe bis zu 3 Jahren bestraft. In Österreich nach § 299a StG und in der Schweiz nach Art. 270 StGB.
Die öffentliche Verunglimpfung inländischer Hoheitszeichen wird in Deutschland nach § 90a Abs. 1 Nr. 2 StGB mit Freiheitsstraffe bis zu 3 Jahren bestraft. In Österreich nach § 299a StG und in der Schweiz nach Art. 270 StGB.
Der Mißbrauch bestimmter Hoheitszeichen ist Ordnungswiedrig (§ 124 OWiG).
 
Der Mißbrauch bestimmter Hoheitszeichen ist ordnungswidrig (§ 124 OWiG).
 
Ausländische Hoheitszeichen sind in Deutschland durch § 104 StGB und in der Schweiz durch Art. 298 StGB geschützt.
Ausländische Hoheitszeichen sind in Deutschland durch § 104 StGB und in der Schweiz durch Art. 298 StGB geschützt.

Aktuelle Version vom 18. Februar 2006, 18:39 Uhr

Ein Hoheitszeichen ist ein optisches Symbole staatlicher Autorität, z.B. Fahnen, Flaggen und Wappen.

Rechtliches

Die öffentliche Verunglimpfung inländischer Hoheitszeichen wird in Deutschland nach § 90a Abs. 1 Nr. 2 StGB mit Freiheitsstraffe bis zu 3 Jahren bestraft. In Österreich nach § 299a StG und in der Schweiz nach Art. 270 StGB.

Der Mißbrauch bestimmter Hoheitszeichen ist ordnungswidrig (§ 124 OWiG).

Ausländische Hoheitszeichen sind in Deutschland durch § 104 StGB und in der Schweiz durch Art. 298 StGB geschützt.