Projekt Adressbücher/Editionsrichtlinien/alt: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 16. Januar 2013, 11:22 Uhr
Privatpersonen
Genannt wird – in der Regel – jeweils der Haushaltungsvorstand. Für alle gleiche mögliche Angaben:
- Name
- Vorname
- Beruf
- Straße
- Hausnummer
Einzelne Privatperson
alle Angaben gehören zu einer einzigen, lebenden Person
Mögliche Angaben zum Familienstand:
- Sen.
- Jun.
- Frau
- Fräulein
Frauen (=Ehefrauen) werden oft separat genannt, wenn sie einer eigenständigen Tätigkeit nachgehen, z.B. Hebammen, oder ein kleines Geschäft führen.
Teile der Angaben gehören zu einer verstorbenen Person (Witwen)
Angaben zum Familienstand:
- Witwe
- „Spezial“-Witwe (Schreinerwitwe)
Angaben zum Vornamen:
- Vorname der Witwe
- Vorname des verstorb. Ehemannes
Angaben zum Familiennamen:
- zus. Angabe des Geburtsnamens
Personengruppe (Geschwister Tim und Tina Meier)
Angabe zum Familienstand:
- Geschwister
- Gebrüder
Angaben zum Vornamen:
- zwei oder mehr Vornamen genannt
- kein Vorname genannt
Schwierig:
- Es ist nicht immer eindeutig erkennbar, ob es sich um einen Privateintrag mit gleichberechtigten Haushaltungsmitgliedern handelt, oder ob es sich um einen Firmeneintrag handelt.
Firmen, Behörden und Vereine (FBV)
Firmeneinträge werden i.d.R. gekennzeichnet
- durch Fettdruck
- durch andere Schrifttype (Antiqua statt Fraktur)