Grundbuch: Unterschied zwischen den Versionen
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* | * Landesarchiv NRW Abt. Westfalen, [http://www.archive.nrw.de/LAV_NRW/jsp/findbuch.jsp?archivNr=1&id=0750&tektId=1897 '''Findbuch Q 500 Grundbücher'''] |
Version vom 15. Januar 2013, 07:50 Uhr
Zur Begriffserklärung des Grundbuches und seiner rechtlichen Bedeutung wird an dieser Stelle lediglich auf die Erläuterungen in wikipedia verwiesen. [1]
Aufbau und Nutzung
Grundbuch
Grundbücher werden über Grundstücke, Wohnungs- und Teileigentum oder Erbbaurechte geführt. Aus dem Grundbuch ist zu ersehen, wer Eigentümer ist. Außerdem sind dort die Belastungen und Verfügungsbeschränkungen eingetragen. Belastungen können beispielsweise Dienstbarkeiten (wie z.B. Wegerechte), Reallasten, Grundschulden oder Hypotheken sein.
Bestandsverzeichnis
Abteilung I., II. und III.
Grundakte
Die Grundakte ist für den Heimat- und Familienforscher die wesentliche Quelle aus dem Bereich des Grundbuches. In ihr werden alle Belege, Urkunden, Erbbescheinigungen und Schriftstücke gesammelt, welche zur Fortführung des Grundbuch dem federführenden Amtsgericht (Grundbuchamt) von Notaren, Banken u.a. eingereicht werden. Grundsätzlich gehört die Grundakte zu einem Grundbuchblatt und trägt so auch dessen Blattnummer. Sie ist daher bis zu ihrer Schließung und Abgabe an ein Landesarchiv von einer Nutzung ausgeschlossen.
Nutzungsmöglichkeiten
Weblinks
- Landesarchiv NRW Abt. Westfalen, Findbuch Q 500 Grundbücher