Tappensches Familienbuch (1889)/244: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 12. Januar 2013, 17:32 Uhr
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15.
(Testament Joachim Peter Tappen’s vom 12. April 1673.)
Im Nahmen der Heiligen DreyFaltigkeit Amen.
Demnach der Allmächtige Gott Mich mitt schwerer Kranckheit belegt, undt nicht weiss, wann Ober mich seine Göttliche Allmacht verbeugen werde, dass Ich diess Zeitliche gesogenen muste, So will bey guter Vernunfft meinen letzten Willen hiemit geschaffet haben.
Erstlich befehle Ich meine Seele dem Allmächtigen Gott, uff den alleinigen Verdienst JESU CHRIS TI, den Leib, wann Er verblichen, der Erde, daraus Er von Gott erschaffen ist.
Meine Haabseligkeit stehet an meinem Hause auff der Osterstrasse, dasselbe kann (wie bekandt) gering für Achtzehne hundert Rthlr. verkauflft werden, davon sindt so denn mein eigen Achthundert Rthlr.
Hievon sollen erstlich bezahlet werden meiner halbbürtigen Schwester, der Frau Lt. Spörischen, alles das, wass dieselbe meiüet wegen erweisslich vor undt bey wehrender meiner Krankheit ausgelegt, eß sey au Kost, Gelde oder sonst.
2. Darnach werden bezahlet die von der Apothequen abgeliolete Medicamenta, laut der darüber in der apotkequeu vorhandener recepte.
3. Will Ich nach meinem Sehl. Abschiede auff St. Andreae Kirchoff ehrlich begraben sein, undt solche nötige Speesen werden auch vorab billig erlegt undt bezahlet.
4. Demnechst legire Ich gemelter meiner geschwisterj der Frau Licentiafmne, zu einem Gratial für gehabte Mühe hundert undt Funffzigk Rthlr., meiner dabey im Besten zu gedenken.
5. Meiner vollbührtigen Geschwiester Kindt, Clara Margarethe Frickischen, bescheide Ich auch Hundert uudt Funffzigk Rthlr.
6. Meiner leiblichen Mutter, meiner dabey zu gedenken, und weil sie mich mitt schmerzen an diese betrübte Weldt gebohreu, und in der blühenden Jugendt woll versorget und auffgezogen, vermache Ich auch hundert Rthlr.
7. Meinem Herrn Stieflfvatter, von dehme Ich reputation undt Ehre gehabt und habe, erlasse und schenke Ich alles das, wass in dem RathsAblags-Brieff an Büchern, Kleidereu, Linnen-Geräth, Silber, Gülden Ringen, Kupfer, Messin undt Zin (dagegen Er ohn dess seine erhebliche Einreden jederzeit gehabt) für mich buchstäblich enthalten, nebst dem Piggischen Post, von ganzen guten Hertzen, bedanke mich auch gegen denselben guter Leere undt ermahnuug halber, wündtschend, dass der liebe Gott ihn Segenen undt bey seinen Kindern in gesundtheit lauge erhalten wolle.
Zu meiner universal-Erbin setze Ich meine leibliche Schwester Annam Claram Tappen. Dieselbe soll nach abgezogenen Legatis und der Hundert Rthlr., So Ich in Behueff meiner Studien von Hr. Süsterman, dem Inquilino meines Hauses, erborget, das übrige haben und geniessen.
Da nun aber meine Erbin undt leibliche Schwester sterben würde, So substituirs Ich Ihr meine leibliche Mutter, undt da dieselbe auch solte versterben, so Sollen sämbt-liche meine Halbgeschwiestere, die Frau Lt. Spörische, undt meiner leiblichen Mutter, mit dem Hr. Dre. Deventer, erzeuget® Kinder, dieses Erbe gleich in capita eintheilen, haben undt behalten.
Zu meinen Testaments Executoren erbitte Ich meine hochgeehrte Herrn Schwägere undt liebwerhte Freunde, den Hrn. Lt. Spö rer, undt Hrn. Secretarium Dann enbergk, dass dieselbe nach ihrer satsamb bekandten dexterität nndt Legalität diesen meinen letzten Willen aussrichten uudt meiner Erbinnen Tutores sein, dagegen den reichen Lohn Gottes erwartten, undt Jeder meyner dabey zu gedencken, mitt ein halb Dutz Rthlr., so billig zuvor von den Haußkauffsgelder genommen werden, vorlieb nehmen wollen, alles cum clausula salutari, . et si non hoc valeat ut testamentum, valere debeat omni ■ meliori modo, et ad instar fidei commissi, uudt welcher hiemit von den Legatarijs nicht friedlich