Tappensches Familienbuch (1889)/174: Unterschied zwischen den Versionen

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Äegidii Kirche — hierait anbefohlen, die von offterwehnten Consistorial-Dir ectore Meyersweise innegehabte Gärten und Länderey nunmehro auf dessen benandter EheFrauen Nahmen zu schreiben, auch derselben sobald möglich die darüber zu ertheilende Meyerbrieffe zukommen zu lassen.*)
''Äegidii'' Kirche — hiemit anbefohlen, die von offterwehnten ''Consistorial-Directore'' Meyersweise innegehabte Gärten und Länderey nunmehro auf dessen benandter EheFrauen Nahmen zu schreiben, auch derselben sobald möglich die darüber zu ertheilende Meyerbrieffe zukommen zu lassen.<ref>Die Meierbriefe sind unterm 4. Febr. 1754 ausgestellt.</ref>


„So viel aber deu von derselben zu erlegenden und dem Herkommeu gemäs uach dem quanto des Jälirlich entrichtet werdenden MeyerZinses Von jeden 5 mgr. Auf Eiuen Rthlr. gerechnet werdenden Weinkauff anlanget, So wird solcher in Ansehuug dessen, dass deren EheManu bekandtennassen der Stadt viele güthe und erspriessliche Dienste geleistet hat, Vor dasmahl und ohne Consequentz überhaupt auf zehn Rthlr. gesetzet . Decretum Hannnov. in loco jud. Sol. den 30. Januar 1754.
{{NE}}So viel aber den von derselben zu erlegenden und dem Herkommen gemäs nach dem ''quanto'' des Jälhlich entrichtet werdenden MeyerZinses Von jeden 5 mgr. Auf Einen Rthlr. gerechnet werdenden Weinkauff anlanget, So wird solcher in Ansehung dessen, dass deren EheMann bekandtermassen der Stadt viele güthe und erspriessliche Dienste geleistet hat, Vor dasmahl und ohne ''Consequentz'' überhaupt auf zehn Rthlr. gesetzet -. ''Decretum Hannnov. in loco jud. Sol.'' den 30. Januar 1754.


Jussu Senatus
{{NE}}{{NE}}{{NE}}{{NE}}{{NE}}{{NE}}{{NE}}{{NE}}{{NE}}Jussu Senatus<br>
{{NE}}{{NE}}{{NE}}{{NE}}{{NE}}{{NE}}{{NE}}{{NE}}{{NE}}{{NE}}{{NE}}Brückmann,<br>
{{NE}}{{NE}}{{NE}}{{NE}}{{NE}}{{NE}}{{NE}}{{NE}}{{NE}}{{NE}}{{NE}}{{NE}}Secr.


Brück mann,
{{NE}}Einer „Rahts ''Resolutio'' und ''Certificat in pto.'' des Zehntgeldes vom Fahrwege ''pro Consistorial'' Raht Tappen" ''d. d.'' Hannover, den 30. Septbr. 1729, zufolge deren letzterer um die Genehmigung nachgesucht hatte, "Von der Stadt auf seinem Haussgarten zur Linken, auf seinen der Kirchen ''AEgidii'' gehörigen Lande einen Fahrweg - anzulegen und bey besagten seinen Garten beständig beyzubehalten," - was von Bürgermeister und Rat zugestanden wird, - ist ein kolorierter Grundriss des Gartens wie seiner Baulichkeiten und Anlagen angefügt, welcher sich in Kopie beim Familienarchiv befindet.


Secr.»
{{NE}}Der Garten muss lange unter dem Namen „Tappen’scher Garten“ bekannt gewesen sein, denn noch im Jahre 1857 erinnerte man sich in Hannover desselben.


Einer „Rahts ftesolutio und Certificat in pto. des Zehntgeldes vom Fahrwege pro Consistorial Raht Tappen“ d. d. Hannover, den 30. Septbr. 1729, zufolge deren letzterer um die Genehmigung nachgesucht hatte, „Von der Stadt auf seiuem Hanssgarten zur Linken, auf seinen der Kirchen AEgidii gehörigen Lande einen Fahrweg — anzulegen und bey besagten seinen Garten beständig beyzubehalteu,“ — was von Bürgermeister und Rat zugestanden wird, — ist ein kolorierter Grundriss des Gartens wie seiner Baulichkeiten und Anlagen angefügt, welcher sich in Kopie beim Familienarchiv befindet.
{{NE}}Übrigens scheint das in dem Garten errichtete Haus nicht eigentlich ein Wohnhaus, sondern nur ein grösseres Gartenhaus gewesen zu sein, denn im Jahre 1740 "wohnte der Consistor.-Director Tappen in seinem Hause Hannover Osterstrasse 9."


Der Garten muss lauge unter dem Namen „Tappen’scher Garten“ bekannt gewesen sein, denn noch im Jahre 1857 erinnerte man sich in Hannover desselben.
{{NE}}Das Taufregister der Schlosskirche zu Hannover enthält folgenden Eintrag:


Übrigens scheint das in dem Garten crrichtete Haus nicht eigentlich ein Wohnhaus, sondern uur ein grösseres Gartenhaus gewesen zu sein, denn im Jahre 1740 ..wohnte der Consistor.-Director Tappen in seiuem Hause Hannover Osterstrasse 9.‘*
{{NE}}"1722 den 28. Juli hat der Hr. Consistor. Rath Tappe einen Sohn taufen lassen -, welcher genannt Georg Jakob. Gevatt. der Herr Cammermeister und der Herr Cammerer Schild."


Das Taufregister der Schlosskirche zu Hanuover enthält folgenden Eintrag:
{{NE}}Das Waisenhaus-Register der alten Stadt Hildesheim vom Jahre 1755/56 enthält (Seite 12): „Im Jahre 1755 den 5. November zahlten Sr. Wohlgeboren der Herr ''Assessor'' Schrader (vgl. Nr. 71) die von Weyl. Wohlgeb. und Hochgelarten Hr. ''Consistorial Director'' Tappen in Hannover an hiesiges Altstädter Waisenhaus ''testamentaliter'' vermachten 500 Reichsthaler in Golde. - Anbey zahlten dieselben einen jährlichen Zins zu 20 Rth.“


,,1722 den 2S. Juli hat der Hr. Consistor. Rath Tappe einen Sohn taufen lassen —, welcher genannt Georg Jakob. Gevatt der Herr Cammermeister und der Herr Cammerer Schild.“'
{{NE}}Die Pfarr-Registratur der Marktkirche zu Hannover enthält folgende Notiz: "Es hat die Frau ''Consistorial Directorin'' Tappen der ''SSt. Jacobi et Georgii'' Kirche laut ''Testaments'' vom 23. Jan. ''ao.'' 1754 vermacht 500 Rth. Capital, die davon aufkommenden Zinsen sollen durch den ältesten Prediger solcher Kirche, in seiner Gemeinde, an arme, schwächliche, alte Kranke und bedürfftige Leuthe vertheilet werden.“ Die Zinsen desselben werden zur Zeit (1885) im Betrage von 74 M. 79 Pf. am 1. Novbr. au etwa 25 Arme verteilt.


Das Waisenhaus-Register der alten Stadt Hildesheim vom Jahre 1755/56 enthält (Seite 12): „Im Jahre 1755 den 5. November zahlten Sr. Wohlgeboren der Herr Assessor Schräder (vgl. Nr. 71) die von Weyl. Wohlgeb. und Hochgelarten Hr. Consistorial Director Tappen in Hannover an hiesiges Altstädter Waisenhaus testamentaliter vennachten 500 Reichsthaler in Golde. — Anbey zahlten dieselben eiuen jährlichen Zins zu 20 Rth.“
{{NE}}Dass Johann Peter seiner Zeit in Hannover eine hochangesehene Persönlichkeit


Die Pfarr-Registratur der Marktkirche zu Hannover enthält folgende Notiz: ..Es hat die Frau Consistorial Directorin Tappen der SSt. Jacobi et Georgii Kirche laut Testaments vom 23. Jan. ao. 1754 vennacht 500 Rth. Capital, die davon aufkommenden Zinsen sollen durch den ältesten Prediger solcher Kirche, in seiner Gemeinde, an arme, schwächliche, alte Kranke und bedürfftige Lenthe vertheilet werden.“ Die Zinsen desselben werden zur Zeit (1885) im Betrage von 74 M. 79 Pf. am 1. Novbr. au etwa 25 Arme verteilt.
<references />
 
Dass Johann Peter seiner Zeit in Haunover eine hochangesehene Persönlic hkeit
*) Die Meierbriefe sind min nn 4. Febr. 1754 ausgestellt.

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Tappensches Familienbuch (1889)
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Äegidii Kirche — hiemit anbefohlen, die von offterwehnten Consistorial-Directore Meyersweise innegehabte Gärten und Länderey nunmehro auf dessen benandter EheFrauen Nahmen zu schreiben, auch derselben sobald möglich die darüber zu ertheilende Meyerbrieffe zukommen zu lassen.[1]

      So viel aber den von derselben zu erlegenden und dem Herkommen gemäs nach dem quanto des Jälhlich entrichtet werdenden MeyerZinses Von jeden 5 mgr. Auf Einen Rthlr. gerechnet werdenden Weinkauff anlanget, So wird solcher in Ansehung dessen, dass deren EheMann bekandtermassen der Stadt viele güthe und erspriessliche Dienste geleistet hat, Vor dasmahl und ohne Consequentz überhaupt auf zehn Rthlr. gesetzet -. Decretum Hannnov. in loco jud. Sol. den 30. Januar 1754.

                                                      Jussu Senatus
                                                                  Brückmann,
                                                                        Secr.

      Einer „Rahts Resolutio und Certificat in pto. des Zehntgeldes vom Fahrwege pro Consistorial Raht Tappen" d. d. Hannover, den 30. Septbr. 1729, zufolge deren letzterer um die Genehmigung nachgesucht hatte, "Von der Stadt auf seinem Haussgarten zur Linken, auf seinen der Kirchen AEgidii gehörigen Lande einen Fahrweg - anzulegen und bey besagten seinen Garten beständig beyzubehalten," - was von Bürgermeister und Rat zugestanden wird, - ist ein kolorierter Grundriss des Gartens wie seiner Baulichkeiten und Anlagen angefügt, welcher sich in Kopie beim Familienarchiv befindet.

      Der Garten muss lange unter dem Namen „Tappen’scher Garten“ bekannt gewesen sein, denn noch im Jahre 1857 erinnerte man sich in Hannover desselben.

      Übrigens scheint das in dem Garten errichtete Haus nicht eigentlich ein Wohnhaus, sondern nur ein grösseres Gartenhaus gewesen zu sein, denn im Jahre 1740 "wohnte der Consistor.-Director Tappen in seinem Hause Hannover Osterstrasse 9."

      Das Taufregister der Schlosskirche zu Hannover enthält folgenden Eintrag:

      "1722 den 28. Juli hat der Hr. Consistor. Rath Tappe einen Sohn taufen lassen -, welcher genannt Georg Jakob. Gevatt. der Herr Cammermeister und der Herr Cammerer Schild."

      Das Waisenhaus-Register der alten Stadt Hildesheim vom Jahre 1755/56 enthält (Seite 12): „Im Jahre 1755 den 5. November zahlten Sr. Wohlgeboren der Herr Assessor Schrader (vgl. Nr. 71) die von Weyl. Wohlgeb. und Hochgelarten Hr. Consistorial Director Tappen in Hannover an hiesiges Altstädter Waisenhaus testamentaliter vermachten 500 Reichsthaler in Golde. - Anbey zahlten dieselben einen jährlichen Zins zu 20 Rth.“

      Die Pfarr-Registratur der Marktkirche zu Hannover enthält folgende Notiz: "Es hat die Frau Consistorial Directorin Tappen der SSt. Jacobi et Georgii Kirche laut Testaments vom 23. Jan. ao. 1754 vermacht 500 Rth. Capital, die davon aufkommenden Zinsen sollen durch den ältesten Prediger solcher Kirche, in seiner Gemeinde, an arme, schwächliche, alte Kranke und bedürfftige Leuthe vertheilet werden.“ Die Zinsen desselben werden zur Zeit (1885) im Betrage von 74 M. 79 Pf. am 1. Novbr. au etwa 25 Arme verteilt.

      Dass Johann Peter seiner Zeit in Hannover eine hochangesehene Persönlichkeit

  1. Die Meierbriefe sind unterm 4. Febr. 1754 ausgestellt.