Tappensches Familienbuch (1889)/260: Unterschied zwischen den Versionen

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Dessen zu Urkuud sind dio gög,eüwJli'fcigon »Hlalulen von uih unter Ueldruckung unserer »Siegel oigenhllndig unterzeichnet worden.
80 geschehen Hannover, den 20. Sopt.br. 1872» >
(L. »S.) Tlioodor T11 pp011.
(L. N.) Hermann Tappen.
(L. S.) Adolph Tappen.
(L. H.) Wilhelm Tappen.
22
(Sitlftiings-lJrkmulo üb»*r dus Kaiiiiliou-ICrlilic^rllhiii«« xu (ioslnr vom lag Ü '
Kund und zu wissen soi hiermit, dass dio untorzoichneton Gebrüder Bürgermeister Theodor Tappen, Oborverwaltor Hermann Tappen, Premier-Lieutenant im Ingeniour-Gorps Adolph Tappen und Buehhllndlor Willielm Tappen Uber die nachfolgende Stiftung eines Familien-Erbbegrllbnisses übereingokommen sind.
1.
Der mituntcrzeielmote Bürgermeister Theodor Tappen übertrügt auf seiue gedachten drei Brüder das Miteigenthumsrecht an dem Grundstücke, welches derselbe laut des (angesehlossenon) Kaufvertrages vom 20. Soptbr. 1870 und dessen Zusatzbestimmung
vom 8. Milrz 1871 erworben hat.
2.
Dio Unterzeichneten vier Gebrüder Tappen bestimmen und erklären dasselbe für ein Erbbegrilbniss der Elzer Linie der Tapp011 ’schon Familie, dergestalt; dass alle gegenwärtigen und zukünftigen Mitglieder dieser Linie mit Eiuschluss der Ehefrauen und Witt-wen von solchen (selbstredend mit Ausschluss der Nachkommen weiblicher in eine fremde Familie eingeheirathetor Mitglieder) an demselben gleiche Rechto haben.
* 3.
Dio Kosten des Ankaufs, der würdigen Ausstattung uud Unterhaltung des Erbbegräbnisses werden von den Unterzeichneten gemeinschaftlich getragen, bis dahin, dass die Tappen’scho Familienstiftung zu ihrer Uobernahme hinreichende Mittel besitzen und sie übernehmen wird.
Gleiches gilt im Bedürfnissfalle vou deu Kosten der Ueberführung der Leichen ausserhalb Goslars verstorbener (au dem Erbbegrilbniss betheiligter) Familienglieder.
Dessen zu Urkund ist diese Stiftungsurkuude von den Eingangs gedachten Gebrüdern cigenhilndig unterzeichnet worden.
So geschehen Goslar, den 28. August 1871.
(L. S.) Theodor Tappen.
So geschehen Strassburg i./Elsass, den 3. Octobcr 1871.
(L. S.) Adolph Tappen.
So geschehen Erfurt, den 5. October 1871.
(L. S.) Wilhelm Tappen.
So geschehen Schladen, den 24. .October 1871.
(L. S.) Hermann Tappen.

Version vom 27. Dezember 2012, 21:58 Uhr

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Dessen zu Urkuud sind dio gög,eüwJli'fcigon »Hlalulen von uih unter Ueldruckung unserer »Siegel oigenhllndig unterzeichnet worden.

80 geschehen Hannover, den 20. Sopt.br. 1872» >

(L. »S.) Tlioodor T11 pp011.

(L. N.) Hermann Tappen.

(L. S.) Adolph Tappen.

(L. H.) Wilhelm Tappen. 22 (Sitlftiings-lJrkmulo üb»*r dus Kaiiiiliou-ICrlilic^rllhiii«« xu (ioslnr vom lag Ü '

Kund und zu wissen soi hiermit, dass dio untorzoichneton Gebrüder Bürgermeister Theodor Tappen, Oborverwaltor Hermann Tappen, Premier-Lieutenant im Ingeniour-Gorps Adolph Tappen und Buehhllndlor Willielm Tappen Uber die nachfolgende Stiftung eines Familien-Erbbegrllbnisses übereingokommen sind.

1.

Der mituntcrzeielmote Bürgermeister Theodor Tappen übertrügt auf seiue gedachten drei Brüder das Miteigenthumsrecht an dem Grundstücke, welches derselbe laut des (angesehlossenon) Kaufvertrages vom 20. Soptbr. 1870 und dessen Zusatzbestimmung

vom 8. Milrz 1871 erworben hat.

2.

Dio Unterzeichneten vier Gebrüder Tappen bestimmen und erklären dasselbe für ein Erbbegrilbniss der Elzer Linie der Tapp011 ’schon Familie, dergestalt; dass alle gegenwärtigen und zukünftigen Mitglieder dieser Linie mit Eiuschluss der Ehefrauen und Witt-wen von solchen (selbstredend mit Ausschluss der Nachkommen weiblicher in eine fremde Familie eingeheirathetor Mitglieder) an demselben gleiche Rechto haben.

  • 3.

Dio Kosten des Ankaufs, der würdigen Ausstattung uud Unterhaltung des Erbbegräbnisses werden von den Unterzeichneten gemeinschaftlich getragen, bis dahin, dass die Tappen’scho Familienstiftung zu ihrer Uobernahme hinreichende Mittel besitzen und sie übernehmen wird.

Gleiches gilt im Bedürfnissfalle vou deu Kosten der Ueberführung der Leichen ausserhalb Goslars verstorbener (au dem Erbbegrilbniss betheiligter) Familienglieder.

Dessen zu Urkund ist diese Stiftungsurkuude von den Eingangs gedachten Gebrüdern cigenhilndig unterzeichnet worden.

So geschehen Goslar, den 28. August 1871.

(L. S.) Theodor Tappen.

So geschehen Strassburg i./Elsass, den 3. Octobcr 1871.

(L. S.) Adolph Tappen.

So geschehen Erfurt, den 5. October 1871.

(L. S.) Wilhelm Tappen.

So geschehen Schladen, den 24. .October 1871.

(L. S.) Hermann Tappen.