Tappensches Familienbuch (1889)/225: Unterschied zwischen den Versionen
(automatisch angelegt) |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
<noinclude>{{Tappensches Familienbuch (1889)|224|230|226|unvollständig}}</noinclude> | <noinclude>{{Tappensches Familienbuch (1889)|224|230|226|unvollständig}}</noinclude> | ||
(KWfwdun? xwischen Friedrich Tappen nnl Ilse ton Hagen, vom 5. Norbr. 1581.) | |||
Ihn dem Nameu der Heiligen Dreifaltigkeit. Amen. Zu wissen, dass heute dato deu fünften Xovembris dieses itzlaufendeu Einundachtzigsten Jares die nachbesriebene Khr- und achtbar»' Christoffer vom Hagenn. Jaspar von Wyuthem (vor seine Persou, Auch als ein gevolmächt igt er wegen Leuin vom Habens). Henni Wilde für. und Ludolff von Uarlessem. Von wegen derErtaren und Yieltugeutsameu Jungfrawen Ilsen vom Hagen, Henuinges vom Hagen seliger nachgelassener Dichter als der Braut ahn einem. Uud den auch die Erbare und Wolgeaehte Haus Kniphoff Bürgermeister. Hans Benup. Hans Wildefur und Hans Tappen wegen des Namhaften und Fürnehmen Friedrich Tappen. Rotkers seligen sone, Bürgers zu Hildensheim. als des Brudegams anders Theiles. als beider Parthien freundtschafft allhie binnen Hildensheim in ehrgemeltes Bnrgemeisters Hans Kniphoffes Behausung zusammen ehrschienen sein. Daselbst ist durch Hulff und Vorseihnng Gottes des Allmeehtigeu eiue freundliche und Christliche Eheberednng Unter ihnen allerseits gepflogen, fullenzogen und einhelliglieh abgeredet wurden furnehmblich also und dieser gestaldt, dass sinh die furgemelte beide Personen. Als mit nahmen Jungfraw Ylse vom Hagen und Friedrich Tappe, aus ihrar beider freiheu willen, gutem wolgeneigtem und fürbedachtem Geinnte- auch furgehabtem Rathe ihrer beiderseits Freundtschafft. nach Gottes Ordnung und befehelig. Christliger und gewondtliger Weise nach iu den heiligen Ehestaudt za begeben bedacht. S >11 und will derenthalben obgedachte Jnngfraw Ylse vom Hagen, als die Braut, fünffhundert gttlden iu Mnntze, welcher und whovon drittehalbhundert Gulden Jnwendich vier Wochen neigst nach gehaltenem Beilager, die ändern drittehalbhundert gülden Muutz aber J hn wendig" Jliar und Tage hemacher dem Bntdegam ehrgemelt von ihrem, der Braut freundliche« lieben Brüdern Christoffer vom Hagen upgenant, auch Burgern za Hildensheim. ehrlecht und bezilet werden sollen, beneffen einer halben Kost, bereitem Bedde. Juugfrawen gerede. Kisten und kästen. Alles ihrem Stande nach vortretflich: Geleicher gestaldt auch noch vierhundert gülden Muutze, so auff mass wie befur ihr. der Braut, von dem auch Erbarn uud Wolgeachten Lenin vom Hagen, ihrem freundlichen lieben ge-fettem ehrgenant, zu ihren Ehren geschencket sein. Auch dahero von demselbigen als kfknfftigen Michaelis Archangeli Tag nach ditto erst kunfftig Anno der weiniger Zall Zwo und achtzig, ehrlecht und bezalt werden sollen (:Wie sich dessen Jaspar von Winthem als wegen Leuin vom Hagens habender fulmacht nach verpflichtet:) zu einem rechten waren Brautschatze ein- und mitbringen. | |||
Darentkegen uud Hinwidernhmb, weil der Brudegam Friede rieh Tappen ehrgemelt drei Kinder, als einen Shonen Harmen und zweine Döchter Margareta und Barbara Tappen mit nhamen. vou seligem seiner Yorsturbenen Hausfrawen und ilime hergekomen. im* Leben (hat). Will ehr zu ableggung derselbigen ihres vätterikhen und Mütterlichen Erbes, und zu trewer Handt küntftiglich derselbigen verordenten und be-stettigten Vormunden. Jedes von denselbigen, wenehr sie zu den Ehren kommen und vormittelst godtlicher Hulff gedien. und geraten werden, mitt siebenhundert thalem. mehr summa ihn all Zwo Tausend einhundert thaler. den thaler zu sechs und dretssig Marrien-großen gerechnet, zusambt Jedem eiuer Halven Kost, den Medeken Jungfraweu-gerede. Kisten. Kasten, beredtem Bedde. alles ihrem Stande nach nnstrefflich. geutzlicl» also und hiemit abegelecht habeu und midtlerweile sie die Kinder in notturfftiger Pflege. Kost und Kleidungen halten. Auch ihre küufftige Vormünder dessen ihnen einen Radesbrieff, wie gepreudilich. zu Behnff derselbigen vorwahren. Dha aber einer oder melier von eigeaan-ten seinen kindern, ehe und zuvor sie zu Godt und den Ehren ansgesteuret. mit Dodie | |||
• > I »ie Sfbreibww# der Originale ist in den folgenden Urkunden Wafe besserer \ emtadirkbK k» nnd da piadrn. Rs gilt dies namentlich ron der luierptinktion. |
Version vom 27. Dezember 2012, 21:36 Uhr
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Tappensches Familienbuch (1889) | |
Inhalt | |
<<<Vorherige Seite [224] |
Nächste Seite>>> [226] |
Datei:Familienbuch-Tappen.djvu | |
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
Texterfassung: unvollständig | |
Dieser Text ist noch nicht vollständig erfasst. Hilf mit, ihn aus der angegebenen Quelle zu vervollständigen!
|
(KWfwdun? xwischen Friedrich Tappen nnl Ilse ton Hagen, vom 5. Norbr. 1581.)
Ihn dem Nameu der Heiligen Dreifaltigkeit. Amen. Zu wissen, dass heute dato deu fünften Xovembris dieses itzlaufendeu Einundachtzigsten Jares die nachbesriebene Khr- und achtbar»' Christoffer vom Hagenn. Jaspar von Wyuthem (vor seine Persou, Auch als ein gevolmächt igt er wegen Leuin vom Habens). Henni Wilde für. und Ludolff von Uarlessem. Von wegen derErtaren und Yieltugeutsameu Jungfrawen Ilsen vom Hagen, Henuinges vom Hagen seliger nachgelassener Dichter als der Braut ahn einem. Uud den auch die Erbare und Wolgeaehte Haus Kniphoff Bürgermeister. Hans Benup. Hans Wildefur und Hans Tappen wegen des Namhaften und Fürnehmen Friedrich Tappen. Rotkers seligen sone, Bürgers zu Hildensheim. als des Brudegams anders Theiles. als beider Parthien freundtschafft allhie binnen Hildensheim in ehrgemeltes Bnrgemeisters Hans Kniphoffes Behausung zusammen ehrschienen sein. Daselbst ist durch Hulff und Vorseihnng Gottes des Allmeehtigeu eiue freundliche und Christliche Eheberednng Unter ihnen allerseits gepflogen, fullenzogen und einhelliglieh abgeredet wurden furnehmblich also und dieser gestaldt, dass sinh die furgemelte beide Personen. Als mit nahmen Jungfraw Ylse vom Hagen und Friedrich Tappe, aus ihrar beider freiheu willen, gutem wolgeneigtem und fürbedachtem Geinnte- auch furgehabtem Rathe ihrer beiderseits Freundtschafft. nach Gottes Ordnung und befehelig. Christliger und gewondtliger Weise nach iu den heiligen Ehestaudt za begeben bedacht. S >11 und will derenthalben obgedachte Jnngfraw Ylse vom Hagen, als die Braut, fünffhundert gttlden iu Mnntze, welcher und whovon drittehalbhundert Gulden Jnwendich vier Wochen neigst nach gehaltenem Beilager, die ändern drittehalbhundert gülden Muutz aber J hn wendig" Jliar und Tage hemacher dem Bntdegam ehrgemelt von ihrem, der Braut freundliche« lieben Brüdern Christoffer vom Hagen upgenant, auch Burgern za Hildensheim. ehrlecht und bezilet werden sollen, beneffen einer halben Kost, bereitem Bedde. Juugfrawen gerede. Kisten und kästen. Alles ihrem Stande nach vortretflich: Geleicher gestaldt auch noch vierhundert gülden Muutze, so auff mass wie befur ihr. der Braut, von dem auch Erbarn uud Wolgeachten Lenin vom Hagen, ihrem freundlichen lieben ge-fettem ehrgenant, zu ihren Ehren geschencket sein. Auch dahero von demselbigen als kfknfftigen Michaelis Archangeli Tag nach ditto erst kunfftig Anno der weiniger Zall Zwo und achtzig, ehrlecht und bezalt werden sollen (:Wie sich dessen Jaspar von Winthem als wegen Leuin vom Hagens habender fulmacht nach verpflichtet:) zu einem rechten waren Brautschatze ein- und mitbringen.
Darentkegen uud Hinwidernhmb, weil der Brudegam Friede rieh Tappen ehrgemelt drei Kinder, als einen Shonen Harmen und zweine Döchter Margareta und Barbara Tappen mit nhamen. vou seligem seiner Yorsturbenen Hausfrawen und ilime hergekomen. im* Leben (hat). Will ehr zu ableggung derselbigen ihres vätterikhen und Mütterlichen Erbes, und zu trewer Handt küntftiglich derselbigen verordenten und be-stettigten Vormunden. Jedes von denselbigen, wenehr sie zu den Ehren kommen und vormittelst godtlicher Hulff gedien. und geraten werden, mitt siebenhundert thalem. mehr summa ihn all Zwo Tausend einhundert thaler. den thaler zu sechs und dretssig Marrien-großen gerechnet, zusambt Jedem eiuer Halven Kost, den Medeken Jungfraweu-gerede. Kisten. Kasten, beredtem Bedde. alles ihrem Stande nach nnstrefflich. geutzlicl» also und hiemit abegelecht habeu und midtlerweile sie die Kinder in notturfftiger Pflege. Kost und Kleidungen halten. Auch ihre küufftige Vormünder dessen ihnen einen Radesbrieff, wie gepreudilich. zu Behnff derselbigen vorwahren. Dha aber einer oder melier von eigeaan-ten seinen kindern, ehe und zuvor sie zu Godt und den Ehren ansgesteuret. mit Dodie • > I »ie Sfbreibww# der Originale ist in den folgenden Urkunden Wafe besserer \ emtadirkbK k» nnd da piadrn. Rs gilt dies namentlich ron der luierptinktion.