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Der Interessent sollte (wie übrigens überall) die AGB und die Texte auf der Anmeldeseite genau lesen und '''vor der Anmeldung''' für sich entscheiden, ob die (mindestens) 60 Euro die vorher nicht einschätzbaren Leistungen (Daten) wert sind. Eine Rückforderung bereits erfolgter Zahlungen bei Nichtgefallen bzw. nachzuweisender fehlender entsprechender Leistung scheint zumindest kompliziert zu sein. Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. bewertet diese Art der Angabe als zu sehr versteckt, weshalb kein Vertrag zu Stande kommt und der Anwender auch nicht zahlen muss (s.u.). Im '''Faltblatt "Abzocke im Internet"''' [http://www.verbraucherzentrale-nrw.de/mediabig/30612A.pdf] informieren die Verbraucherzentralen über die Abo-Tricks der Anbieter und geben Tipps zum weiteren Vorgehen, wenn man in die Falle getappt ist.<br/> | Der Interessent sollte (wie übrigens überall) die AGB und die Texte auf der Anmeldeseite genau lesen und '''vor der Anmeldung''' für sich entscheiden, ob die (mindestens) 60 Euro die vorher nicht einschätzbaren Leistungen (Daten) wert sind. Eine Rückforderung bereits erfolgter Zahlungen bei Nichtgefallen bzw. nachzuweisender fehlender entsprechender Leistung scheint zumindest kompliziert zu sein. Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. bewertet diese Art der Angabe als zu sehr versteckt, weshalb kein Vertrag zu Stande kommt und der Anwender auch nicht zahlen muss (s.u.). Im '''Faltblatt "Abzocke im Internet"''' [http://www.verbraucherzentrale-nrw.de/mediabig/30612A.pdf] informieren die Verbraucherzentralen über die Abo-Tricks der Anbieter und geben Tipps zum weiteren Vorgehen, wenn man in die Falle getappt ist.<br/> | ||
Nachdem in den Mahnschreiben mit einem Schufa-Eintrag gedroht wird, ist durch die neue gesetzliche Regelung im Datenschutzgesetz seit dem 1.4.2010 ein solcher Eintrag nach zweimaliger erfolgloser Mahnung möglich, allerdings nur für Firmen, die Mitglied bei der Schufa sind | Nachdem in den Mahnschreiben mit einem Schufa-Eintrag gedroht wird, ist durch die neue gesetzliche Regelung im Datenschutzgesetz seit dem 1.4.2010 ein solcher Eintrag nach zweimaliger erfolgloser Mahnung möglich, allerdings nur für Firmen, die Mitglied bei der Schufa sind. Daher sollte ein schriftlicher Widerspruch (per Einschreiben) erfolgen, auch wenn unsicher ist, ob die Abofallen-Firmen den Eintrag wirklich veranlassen, ist unsicher. | ||
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Aktuelle Version vom 27. Dezember 2012, 14:11 Uhr
Vorsicht: Verwechslungsgefahr! Die Internetseite www.genealogie.de hat keine technische, kommerzielle oder inhaltliche Verbindung mit genealogy.net, genealogienetz.de und auch nicht mit dem Verein für Computergenealogie. |
Vorsicht Falle!
Auf den Webseiten www.genealogie.de und www.genlogie.de (die URLs werden hier bewusst nicht anklickbar gezeigt!) sollten Familienforscher durch optisch interessant aufgemachte Websites (die Seriösität vortäuschen), mit einer um sich greifenden Nepper, Schlepper, Bauernfänger-Methode Anmeldegebühren für genealogische Dienstleistungen zahlen. Im folgenden Beitrag wird diese Methode am Beispiel der Website www.genealogie.de gezeigt. Neben den beiden genannten Websites gibt es noch viele weitere (nicht genealogische) Websites, die nach dem gleichen Strickmuster verfahren. Nachdem sich der Erfolg auf den Abo-Seiten mit Genealogie im Namen verbraucht hat, verlagert sich das Gewicht mehr und mehr auf Namensforschungsseiten.
Die oben genannten Seiten gibt es inzwischen nicht mehr, dafür aber andere, die ähnliche "sprechende Namen" als URL haben.
Speziell und ausführlicher befasst sich mit diesem Thema z.B. auch die (mit genealogy.net nicht verbundene) Seite Vorsicht Falle !
www.genealogie.de
Auf der Website www.genealogie.de (Weiterleitung u.a. auch von den Seiten www.my-ahnen.de, www.namens-bedeutung(en).de, www.namens-info.de, www.meine-herkunft.de, www.ahnen-portal.de, www.ahnen-namen.de, www.namen-ahnen.de, www.namen-und-ahnen.de, www.namens-forschung.de) bietet eine Genealogie Ltd. Dienste aus dem genealogischen Bereich sowie ein Gewinnspiel an. Jeglicher Service (sogar das Gewinnspiel - sofern nicht separat per Post angefordert) kann erst nach einer kostenpflichtigen Anmeldung und Aktivierung genutzt werden. Wie bei derartigen Internet-Anmeldungen üblich, muss der Nutzer die AGB des Anbieters mit einem Mausklick akzeptieren. Dort und auf einem Text, der auf der Anmeldeseite am unteren Ende steht (wenn auch fett gesetzt), wird man darauf hingewiesen, dass mit der Anmeldung ein Vertrag entsteht, der sofort 60 Euro Kosten für 12 Monate Nutzung beinhaltet. Ob dieser Hinweis ausreichend sichtbar für den Interessenten platziert ist, kann jeder selbst bewerten.
Die Quantität, Qualität (Eigendarstellung: wissenschaftliche Datenbank von Genealogie.de), Herkunft und Verwendbarkeit der Daten kann hier nicht bewertet werden. Der Leistungsumfang wird überwiegend durch die Texte auf der Startseiten beschrieben. Dort wird u.a. angeführt:
- Bedeutung von Vor- und Familiennamen;
- Verwaltung von (hochzuladenden) genealogischen Daten, die dann allerdings vom Betreiber unentgeltlich weiterverwendet werden können;
- ein (Zitat) professioneller Verwandtschaftscheck (was dies genau umfasst, wird nicht näher beschrieben);
- Untersuchung auf prominente Verwandtschaft
- ein Gewinnspiel
Inwieweit die Datenbank wissenschaftlich ist, welche originäre Zusatzinformation (allerdings sofort teilweise oder ganz unter urheberrechtlichen Schutz gestellt) vom Betreiber stammt, konnte nicht gefunden werden.
Zumindest problematisch ist/sind:
- der einfache, sofort zu Zahlungen verpflichtende Vertragsabschluss ("ein Mausklick" plus erste Datenabfrage);
- die Rechtsform als selbständige* Zweigniederlassung einer Britischen Ltd. (s.u.).
- die geringe Einschätzbarkeit der zu erwartenden Leistung vor einer Verpflichtung zur Zahlung.
Genealogie war ein Projekt der Genealogie Ltd., Ulrichstrasse 69, Am 16.3.2007 wurde eine neue Firma mit gleichem englischen Sitz und Telefon/Fax gegründet. seit 15.7.2009: Go Web Ltd, Quirinsstr. 8, 60599 Frankfurt am Main, HRB 81966 - Amtsgericht Frankfurt, Geschäftsführer ist Villiam Adamca |
Die Firma wurde also an ein Mitglied des sog. "Frankfurter Kreisels" weitergegeben. Hier finden sich die Betreiber von zahllosen Abofallen.
www.genlogie.de - genlogie.com - genlogie.info - nicht mehr zugänglich
Diese Domains und einige weitere, z.B. deine-gene.com, dein-stammbaum.de, dein-stammbaum.com waren Weiterleitungen auf die Webseite genlogie.de. Die war eine schlechte Kopie der obigen Webseite mit Schreibfehlern (nicht nur im Domainnamen) wie "geneologische Daten" und mit ähnlichen Versprechen und gleichen Abo-Tricks. Sie wurde betrieben von der Firma Internet Service AG (bis August 2006: Xentria AG), seit Dezember 2006 mit wechselnde Adressen. Laut aktuellem Handelsregisterauszug: in Liquidation. Vorsitzender war laut Impressum und Handelsregisterauszug bis Ende Dezember 2006 Dr. Stefano Szabo, italienischer Staatsangehöriger in Knonau, seitem: Yvonne Muther. Zu den Veränderungen im Handelsregister und weiteren Firmen siehe auch [1]
Mehrere Berichte im Fernsehen waren online anzuschauen:
- WDR Angeklickt von Jörg Schieb: [2],
- NDR Markt vom 4.9.06: [3]
- WDR WebTV von Jörg Schieb vom 15.12.06: [4]
- ProSieben BIZZ - "das Fass ohne Boden" vom 15. und 19.8.06 über die Firma Xentria AG [5], sowie vom 16.01.2007 über Internet Service AG (vormals "Xentria AG" mit Besuchen in der Schweiz - Film leider gelöscht)
- SAT 1 Akte 06 vom Nov. 2006: über Internet-Abzocke [6]
- ZDF WISO vom 29.1.07 über Internet-Abzocker, u.a. auch genealogie.de [7]
- WDR Markt vom 5.2.07 über genealogie.de: [8] und [9]
- ZDF WISO zusammengefasste Basisinfos zu Lebensprognose und Ahnenforschung aus Interviews mit dem Juristen Markus Sailer von der Verbraucherberatung Bayern (13.5.07) [10]
die-namens-seite.com - dienamens-seite.de - das-namensportal.com - namens-info.com - 1001namen.com - namensfinder.com - nicht mehr zugänglich
Die Abzock-Masche wurde von den Urhebern vermarktet und verkauft: Hier versuchten sich Heiko Hampfe, Rainer Sawatzki, Michael Trumpf oder Janice Görgner mit wechselnden Firmen-Adressen in England und Postadressen in Kiel/Flensburg. Preis 12 Euro/Monat für 2 Jahre. Es gab zahlreiche weitere Webseiten anderer unseriöser Anbieter, auf denen die (Vor-)Namensuche angeboten wird, beim Anklicken werden kostenpflichtige Abos abgeschlossen. Aktuelle Informationen über die übelsten Abzocktricks und Fallstricke im Internet findet man u.a. z.B. hier [11] oder hier [12].
Fazit
Der Interessent sollte (wie übrigens überall) die AGB und die Texte auf der Anmeldeseite genau lesen und vor der Anmeldung für sich entscheiden, ob die (mindestens) 60 Euro die vorher nicht einschätzbaren Leistungen (Daten) wert sind. Eine Rückforderung bereits erfolgter Zahlungen bei Nichtgefallen bzw. nachzuweisender fehlender entsprechender Leistung scheint zumindest kompliziert zu sein. Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. bewertet diese Art der Angabe als zu sehr versteckt, weshalb kein Vertrag zu Stande kommt und der Anwender auch nicht zahlen muss (s.u.). Im Faltblatt "Abzocke im Internet" [13] informieren die Verbraucherzentralen über die Abo-Tricks der Anbieter und geben Tipps zum weiteren Vorgehen, wenn man in die Falle getappt ist.
Nachdem in den Mahnschreiben mit einem Schufa-Eintrag gedroht wird, ist durch die neue gesetzliche Regelung im Datenschutzgesetz seit dem 1.4.2010 ein solcher Eintrag nach zweimaliger erfolgloser Mahnung möglich, allerdings nur für Firmen, die Mitglied bei der Schufa sind. Daher sollte ein schriftlicher Widerspruch (per Einschreiben) erfolgen, auch wenn unsicher ist, ob die Abofallen-Firmen den Eintrag wirklich veranlassen, ist unsicher.
Achtung:
Wenn in den Foren und Hinweisen häufig dazu geraten wird, den Rechnungen, Mahnungen und Drohbriefen von den Firmen selbst, von Inkassofirmen oder von deren Rechstanwälten keine Beachtung zu schenken bzw. mit jeweils empfohlenen Schreiben zu begegnen, so gilt dies nicht für gerichtliche Mahnverfahren, die manche solcher Firmen anstrengen. Und auch durchaus durchsetzen, denn: die Mahnbescheide werden von Rechtspflegern oder teilweise automatisiert erstellt, ohne dass geprüft wird, ob dem Antragsteller der Zahlungsanspruch tatsächlich zusteht! Hier muß man in den Reaktionsfristen, die in den gerichtlichen Schreiben genannt sind (meist 8 Tage), förmlichen Widerspruch einlegen. Unterläßt man dies, wird der Titel vollstreckbar, die Abzocker haben ein gerichtsfestes Mittel erlangt und können damit sogar legal (!) den Gerichtsvollzieher einschalten! Wenn man sich der nötigen Form bzw. des notwendigen Inhaltes eines solchen Widerspruches unsicher ist, sollte mn sich unbedingt Hilfe holen: z.B. ein Rechtsanwalt oder eine gute Verbraucherschutzorganisation. Informationen zum Thema Mahnverfahren erhält man auch in der deutschen Wikipedia.
Aktionen und Ratschlag der Verbraucherzentralen
Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. hat bereits Abmahnungen an diese und andere Anbieter geschickt, die mit dem selben Trick Gebühren eintreiben. Der Verband hat Unterlassungsklage gegen die Geschäftsführerin der Genealogie Ltd erhoben. Verhandlungstermin vor dem LG Frankfurt a.M. ist der 30.08.2007. [14].
In einem Urteil des Landgerichts Stuttgart [15] vom 15.5.07 (Az. 17 O 490/06) hat die Verbraucherzentrale Bundesverband ein Urteil gegen die Firma Internet Service AG wegen anderer Abo-Trick-Seiten erstritten.
In ihrer Pressemitteilung vom 29.11.2007 berichtet der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. von weiteren erfolgreichen Urteilen u.a. gegen die Betreiber von genealogie.de [16].
(Urteile des Landgerichts Frankfurt a.M. vom 21.09.2007, Aktenzeichen 2-03 O 856/06 und des Landgerichts Berlin vom 28.11.2007, Aktenzeichen 96 O 175/07. Beide Urteile sind rechtskräftig, nachdem die Gegenseite die Berufung zurückgenommen hat.)
Der Verband betont, dass die Rechnungen gegenstandslos sind. Mahnungen, die meist sehr bedrohlich formuliert sind, sollte man ignorieren. Bisher ist kein Fall bekannt, bei dem ein gerichtlicher Mahnbescheid erwirkt wurde. Dagegen muss man innerhalb von 2 Wochen Einspruch einlegen. In einem Musterbrief heißt es (vgl. hier): "Zwar habe ich mich auf Ihrer Seite … . angemeldet, jedoch ist kein Vertrag zu den von Ihnen behaupteten Konditionen zustande gekommen. Auf Ihrer Seite wird völlig unscheinbar auf die Kostenfolge hingewiesen, so dass sie ohne weiteres übersehen werden konnte und von mir auch übersehen wurde. Hilfsweise erkläre ich die Anfechtung, weil lediglich eine Gratis-Nutzung gewollt war und keine kostenpflichtige. Aus den genannten Gründen werde ich keinerlei Zahlung leisten. Ich bitte um Bestätigung, dass die Angelegenheit erledigt ist."
Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. DSW hat ebenfalls Urteile beim Landgericht Frankfurt a.M. u.a. gegen die Firma Genealogie Ltd. erwirkt (Az. 3-08 O 35/07
Urteil vom 5.9.2007. Das Urteil wurde bestätigt und damit rechtskräftig durch das Urteil des OLG Frankfurt vom 4.12.2008 -6 U 137/08- [17], nach dessen Entscheidungsgründen Kunden der Firma ein Anfechtungsrecht wegen arglistiger Täuschung zusteht.
Anwenderberichte
Auf der Diskussionsseite dieses Artikels können Sie Ihre eigenen Erfahrungen mit der Website www.genealogie.de anderen GenWiki-Lesern mitteilen.
Ein sehr interessanter und ausführlicher Diskussionbeitrag mit einer persönlichen Meinung zur rechtlichen Würdigung der Geldforderungen ist dort nachzulesen.
Weblinks
- Davonkommen - Mit Rechnungen unseriöser Anbieter richtig umgehen c't 20/2007 S.98
- Die Fallensteller - Websurfer-Abzocke in der rechtlichen Grauzone c't 20/2007 S.90
- FAQ: Verhalten bei "Gratis"-Abo-Abzocke [18]
- Urteil gegen genealogie.de [19]
- Aktuelle Liste von Abofallen usw. des Verbraucherzentrale Bundesverbandes. [20]