Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1883/010: Unterschied zwischen den Versionen
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Mitglieder aller Schichten der Bevölkerung ohne Unterschied des Standes und Berufs sich verdient gemacht haben, so soll auch ein und dasselbe Ehrenzeichen die Brust aller Derer schmücken, welche bei jenem Rettungswerk sich vorzugsweise ausgezeichnet haben. Ich habe daher beschlossen, als <center>'''Ehrenzeichen für Verdienste während der Wassersnoth 1882/83'''</center> | |||
eine silberne, mit bezüglicher Inschrift versehene Medaille, welche an dem Bande des Philippsordens getragen wird, zu verleihen. Ich spreche gleichzeitig aber Allen, welche sich bei der Hülfeleistung betheiligt haben, auch dort, wo, wie bei der zweiten Ueberschwemmung im Kreise Offenbach, die Verhältnisse eine plötzliche und dringende Gefahr für Leben und Eigenthum nicht mit sich brachten, ferner allen Denjenigen, welche in wahrhaft erhebender Weise gewetteifert haben, durch Gaben an Geld und Gebrauchsgegenständen die Lage der von dem zerstörenden Naturereigniß Betroffenen zu erleichtern, sowie allen Denjenigen, welche durch freiwilliges Opfer an Zeit und Kraft für die Unterbringung, Verpflegung und Versorgung der vom Wasser aus ihrer Heimstätte Vertriebenen gesorgt haben und noch sorgen, für ihr opferwilliges thatkräftiges Verhalten Meine warme Anerkennung und Meinen Landesherrlichen Dank aus. | |||
::Darmstadt, den 24. Februar 1883. | |||
<center>'''LUDWIG.'''</center> | |||
<div align="right"> v. Starck.</div> |
Aktuelle Version vom 5. November 2012, 23:32 Uhr
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1883 | |
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Mitglieder aller Schichten der Bevölkerung ohne Unterschied des Standes und Berufs sich verdient gemacht haben, so soll auch ein und dasselbe Ehrenzeichen die Brust aller Derer schmücken, welche bei jenem Rettungswerk sich vorzugsweise ausgezeichnet haben. Ich habe daher beschlossen, als
eine silberne, mit bezüglicher Inschrift versehene Medaille, welche an dem Bande des Philippsordens getragen wird, zu verleihen. Ich spreche gleichzeitig aber Allen, welche sich bei der Hülfeleistung betheiligt haben, auch dort, wo, wie bei der zweiten Ueberschwemmung im Kreise Offenbach, die Verhältnisse eine plötzliche und dringende Gefahr für Leben und Eigenthum nicht mit sich brachten, ferner allen Denjenigen, welche in wahrhaft erhebender Weise gewetteifert haben, durch Gaben an Geld und Gebrauchsgegenständen die Lage der von dem zerstörenden Naturereigniß Betroffenen zu erleichtern, sowie allen Denjenigen, welche durch freiwilliges Opfer an Zeit und Kraft für die Unterbringung, Verpflegung und Versorgung der vom Wasser aus ihrer Heimstätte Vertriebenen gesorgt haben und noch sorgen, für ihr opferwilliges thatkräftiges Verhalten Meine warme Anerkennung und Meinen Landesherrlichen Dank aus.
- Darmstadt, den 24. Februar 1883.