Tappensches Familienbuch (1889)/028: Unterschied zwischen den Versionen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
<noinclude>{{Tappensches Familienbuch (1889)|027|33|029| | <noinclude>{{Tappensches Familienbuch (1889)|027|33|029|unkorrigiert}}</noinclude> | ||
Annalen de 1513-1566: "Am Sondage Lamberti den 17. Septembris (1599) wardt min Dochter Alheidt (Brandis) brudt gebracht nah Eimcke (Einbeck). - De hadden anhe 2.60 (62) perde. Se hadden 7 Sperde undt 9 Korfwagen, 3 rulwagwen. - im 7. (Wagen sass) dei Henchsche ohre Dochter. Henni Jordens Dochter, {{Sperrschrift|Tappen Dochter}}, Holdies Dochter." | Annalen de 1513-1566: "Am Sondage Lamberti den 17. Septembris (1599) wardt min Dochter Alheidt (Brandis) brudt gebracht nah Eimcke (Einbeck). - De hadden anhe 2.60 (62) perde. Se hadden 7 Sperde undt 9 Korfwagen, 3 rulwagwen. - im 7. (Wagen sass) dei Henchsche ohre Dochter. Henni Jordens Dochter, {{Sperrschrift|Tappen Dochter}}, Holdies Dochter." | ||
{{NE}}1544 ''secunda (feria) post Corporis Christi'' bestellt (in Anlass einer Wiederverheiratung?) Rotger Tappe zu Vormündern seiner Kinder {{Sperrschrift|Eggertt Unverzagett, Dirick}} und {{Sperrschrift|Everdt Tappen, Tyle Bulteman.}} - 1566 erscheinen "die Vormünder Rotger Tappen seligen Kinder". (Ratsprotokolle 1556-1573.) - 1575 werden die verordneten Vormünder über Rotger Tappen sel. Kinder {{Sperrschrift|Hinrich Dorringk, Jost Olriches, Harries Tappen}} von Rötgers Sohn {{Sperrschrift|Curdt}} verklagt. (Ratsgedenkbuch 1573-1583.) | |||
Es dürfte danach die | {{NE}}'''3.''' (?) '''Dirick''', lebte zu Hildesheim 1541 und 1551.<br> | ||
{{NE}}Dirick und Everdt Tappen werden 1541 ''secunda post Corporis Christi'' von Rotger Tappe (Nr. 2) zu Vormündern seiner Kinder bestellt. Es dürfte danach die Annahme einige Berechtigung haben, dass sie Brüder des letzteren gewesen seien. | |||
Dirick Tappe | |||
Diderick Tappen hatte nach Ausweis einer in seinem Besitz befindlichen | {{NE}}Dirick Tappe wird ferner 1546 zum Vormunde bestellt für Cordt Bortzem, (Borsum) nachgelassene Waisen, 1550 von „der Hegeman’schen“ und von der ''relita'' Everd Tustelman. | ||
{{NE}}Diderick Tappen hatte nach Ausweis einer in seinem Besitz befindlichen Handschrift eine Forderung an Johan Grassdyeck zu Hildesheim. Dem Schuldner war auf D. Tappen's Antrag von dem Rate zu Hildesheim aufgegeben worden, binnen acht Tagen zu bezahlen. Grassdyeck starb, ehe er bezahlt hatte, und D. Tappen legte Beschlag auf die nachgelassenen Güter desselben. Dessenungeachtet brachten Verwandte Grassdyeck’s alles von dein Verstorbenen Nachgelassene heimlich aus dessen Wohnung fort. D. Tappen wies die ''spoliatores'' nach, und der Rat erkannte, dass, wer das geringste von Grassdyeck’s Nachlasse sich angeeignet habe, D. Tappen wegen seiner Forderung befriedigen solle. Hans Berndes, einer der ''spoliatores'', sollte vor zwei dazu deputierten Ratsherren beschwören, was er von Grassdyeck’s Nachlasse in Händen habe. Der Erfolg hiervon wurde durch die Parteilichkeit besonders des einen unter den zwei Ratsherren vereitelt. Diderick Tappen richtet nun 1551 April 8 an den Rat das Gesuch, ihm entweder endlich zur Erlangung der ihm gebührenden Bezahlung zu verhelfen oder wenigstens zu verordnen dass, 27 Gulden, werlche bei Wardierung des Nachlasses „als übrig befunden“, ihm ausgezahlt werden. | |||
{{NE}}'''4.''' (?) '''Everdt''', lebte zu Hildesheim 1541.<br> | |||
{{NE}}Dirick und Everdt Tappen (doch wohl Brüder?) werden 1541 ''secunda post Corporis Christi'' von (ihrem Bruder?) {{Sperrschrift|Rotger Tappe}} (Nr. 2) zu Vormündern seiner Kinder bestellt. | |||
{{NE}}'''5.''' (?) '''Harries St.(ephan ?),''' lebte zu Hildesheim 1566 und 1575.<br> | |||
{{NE}}Harries Tappen ist unter den Vormündern über Rotger Tappen (Nr. 2) sel. Kinder, welche 1575 Freitags nach ''purificationes Mariae'' von Rötger's Sohn {{Sperrschrift|Curdt}} Kläger, betreffs "der Rechnung seines väterlichen und mütterlichen Anteils" verklagt werden. - Auch bei ihm wird man zu der Annahme Grund haben, dass er ein Bruder Rötger's gewesen sei. | |||
{{NE}}1566 Montags nach ''omnium sanctorum'' ist in den Ratsprotokollen verzeichnet eine "Klage {{Sperrschrift|Harriess St. Tappe's}} gegen die Kleige'sche", ferner 1566 Freitags nach ''Catharinae'': "{Harries Tappe}} klagt gegen ''relicta'' Dirick Kleien wegen einer Forderung." |
Version vom 24. Oktober 2012, 14:33 Uhr
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Tappensches Familienbuch (1889) | |
Inhalt | |
<<<Vorherige Seite [027] |
Nächste Seite>>> [029] |
Datei:Familienbuch-Tappen.djvu | |
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
Texterfassung: unkorrigiert | |
Dieser Text wurde noch nicht korrekturgelesen und kann somit Fehler enthalten.
|
Annalen de 1513-1566: "Am Sondage Lamberti den 17. Septembris (1599) wardt min Dochter Alheidt (Brandis) brudt gebracht nah Eimcke (Einbeck). - De hadden anhe 2.60 (62) perde. Se hadden 7 Sperde undt 9 Korfwagen, 3 rulwagwen. - im 7. (Wagen sass) dei Henchsche ohre Dochter. Henni Jordens Dochter, Tappen Dochter, Holdies Dochter."
1544 secunda (feria) post Corporis Christi bestellt (in Anlass einer Wiederverheiratung?) Rotger Tappe zu Vormündern seiner Kinder Eggertt Unverzagett, Dirick und Everdt Tappen, Tyle Bulteman. - 1566 erscheinen "die Vormünder Rotger Tappen seligen Kinder". (Ratsprotokolle 1556-1573.) - 1575 werden die verordneten Vormünder über Rotger Tappen sel. Kinder Hinrich Dorringk, Jost Olriches, Harries Tappen von Rötgers Sohn Curdt verklagt. (Ratsgedenkbuch 1573-1583.)
3. (?) Dirick, lebte zu Hildesheim 1541 und 1551.
Dirick und Everdt Tappen werden 1541 secunda post Corporis Christi von Rotger Tappe (Nr. 2) zu Vormündern seiner Kinder bestellt. Es dürfte danach die Annahme einige Berechtigung haben, dass sie Brüder des letzteren gewesen seien.
Dirick Tappe wird ferner 1546 zum Vormunde bestellt für Cordt Bortzem, (Borsum) nachgelassene Waisen, 1550 von „der Hegeman’schen“ und von der relita Everd Tustelman.
Diderick Tappen hatte nach Ausweis einer in seinem Besitz befindlichen Handschrift eine Forderung an Johan Grassdyeck zu Hildesheim. Dem Schuldner war auf D. Tappen's Antrag von dem Rate zu Hildesheim aufgegeben worden, binnen acht Tagen zu bezahlen. Grassdyeck starb, ehe er bezahlt hatte, und D. Tappen legte Beschlag auf die nachgelassenen Güter desselben. Dessenungeachtet brachten Verwandte Grassdyeck’s alles von dein Verstorbenen Nachgelassene heimlich aus dessen Wohnung fort. D. Tappen wies die spoliatores nach, und der Rat erkannte, dass, wer das geringste von Grassdyeck’s Nachlasse sich angeeignet habe, D. Tappen wegen seiner Forderung befriedigen solle. Hans Berndes, einer der spoliatores, sollte vor zwei dazu deputierten Ratsherren beschwören, was er von Grassdyeck’s Nachlasse in Händen habe. Der Erfolg hiervon wurde durch die Parteilichkeit besonders des einen unter den zwei Ratsherren vereitelt. Diderick Tappen richtet nun 1551 April 8 an den Rat das Gesuch, ihm entweder endlich zur Erlangung der ihm gebührenden Bezahlung zu verhelfen oder wenigstens zu verordnen dass, 27 Gulden, werlche bei Wardierung des Nachlasses „als übrig befunden“, ihm ausgezahlt werden.
4. (?) Everdt, lebte zu Hildesheim 1541.
Dirick und Everdt Tappen (doch wohl Brüder?) werden 1541 secunda post Corporis Christi von (ihrem Bruder?) Rotger Tappe (Nr. 2) zu Vormündern seiner Kinder bestellt.
5. (?) Harries St.(ephan ?), lebte zu Hildesheim 1566 und 1575.
Harries Tappen ist unter den Vormündern über Rotger Tappen (Nr. 2) sel. Kinder, welche 1575 Freitags nach purificationes Mariae von Rötger's Sohn Curdt Kläger, betreffs "der Rechnung seines väterlichen und mütterlichen Anteils" verklagt werden. - Auch bei ihm wird man zu der Annahme Grund haben, dass er ein Bruder Rötger's gewesen sei.
1566 Montags nach omnium sanctorum ist in den Ratsprotokollen verzeichnet eine "Klage Harriess St. Tappe's gegen die Kleige'sche", ferner 1566 Freitags nach Catharinae: "{Harries Tappe}} klagt gegen relicta Dirick Kleien wegen einer Forderung."