Tappensches Familienbuch (1889)/028: Unterschied zwischen den Versionen
(automatisch angelegt) |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
<noinclude>{{Tappensches Familienbuch (1889)|027|33|029|unvollständig}}</noinclude> | <noinclude>{{Tappensches Familienbuch (1889)|027|33|029|unvollständig}}</noinclude> | ||
Annalen de 1513-1566: "Am Sondage Lamberti den 17. Septembris (1599) wardt min Dochter Alheidt (Brandis) brudt gebracht nah Eimcke (Einbeck). - De hadden anhe 2.60 (62) perde. Se hadden 7 Sperde undt 9 Korfwagen, 3 rulwagwen. - im 7. (Wagen sass) dei Henchsche ohre Dochter. Henni Jordens Dochter, {{Sperrschrift|Tappen Dochter}}, Holdies Dochter." | |||
Es dürfte danach die An- | |||
n:l efoige Berechtigung haben, dass sie Brüder des letzteren gewesen seien. | |||
Dirick Tappe wirf ferner 1548 zum Vormunde bestellt für Cordt Bortzeu, (Borsum) nachgelassene Waisen, 1550 von „der Hegeman’schen“ und von der rehcta Everd Tustelman. | |||
Diderick Tappen hatte nach Ausweis einer in seinem Besitz befindlichen Hand¬schrift eine Forderung an Johau Grassdyeck zu Hildesheim. Dem Schuldner war auf ]). Tappens Antrag von dem Rate zu Hildesheim aufgegeben worden, binnen acht Tagen zu bezahlen. Grassdyeck starb, ehe er bezahlt hatte, und D. Tappen legte Beschlag auf die nachgelassenen Güter desselben. Dessenungeachtet brachten Y envandte Grassdy eek’s alles von dein Verstorbenen Nachgelassene heimlich aus dessen Wohnung fort. D. Tappen wies die apoliatores nach, und der Rat erkannte, dass, wer das geringste von Grassdyeck’s Nachlasse sich angeeignet habe, D. Tappen wegen seiner Forderung befriedigen solle. Hans Bern des. einer der spoliatores, sollte vor zwei dazu deputierten Ratsherrn» be¬schwören. was er von Grassdyeck’s Nachlasse in Händen habe. Der Eifolg hiervon wurde durch die Parteilichkeit besonders des einen unter den zwei Ratsherren vereitelt. Diderick rappen richtet nun 1551 April 8 an den Rat das Gesuch, ihm entweder endlich zur Er- langung der ihm gebührenden Bezahlung zu verhelfen oder wenigstens zu verordnen dass werfen W 'Vardic1™" des Nachlasses „als übrig befunden“, ihm ausgezahlt | |||
-t. (?) Everdt, lebte zu Hildesheim 1541 |
Version vom 24. Oktober 2012, 13:52 Uhr
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Tappensches Familienbuch (1889) | |
Inhalt | |
<<<Vorherige Seite [027] |
Nächste Seite>>> [029] |
Datei:Familienbuch-Tappen.djvu | |
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
Texterfassung: unvollständig | |
Dieser Text ist noch nicht vollständig erfasst. Hilf mit, ihn aus der angegebenen Quelle zu vervollständigen!
|
Annalen de 1513-1566: "Am Sondage Lamberti den 17. Septembris (1599) wardt min Dochter Alheidt (Brandis) brudt gebracht nah Eimcke (Einbeck). - De hadden anhe 2.60 (62) perde. Se hadden 7 Sperde undt 9 Korfwagen, 3 rulwagwen. - im 7. (Wagen sass) dei Henchsche ohre Dochter. Henni Jordens Dochter, Tappen Dochter, Holdies Dochter."
Es dürfte danach die An-
n:l efoige Berechtigung haben, dass sie Brüder des letzteren gewesen seien.
Dirick Tappe wirf ferner 1548 zum Vormunde bestellt für Cordt Bortzeu, (Borsum) nachgelassene Waisen, 1550 von „der Hegeman’schen“ und von der rehcta Everd Tustelman.
Diderick Tappen hatte nach Ausweis einer in seinem Besitz befindlichen Hand¬schrift eine Forderung an Johau Grassdyeck zu Hildesheim. Dem Schuldner war auf ]). Tappens Antrag von dem Rate zu Hildesheim aufgegeben worden, binnen acht Tagen zu bezahlen. Grassdyeck starb, ehe er bezahlt hatte, und D. Tappen legte Beschlag auf die nachgelassenen Güter desselben. Dessenungeachtet brachten Y envandte Grassdy eek’s alles von dein Verstorbenen Nachgelassene heimlich aus dessen Wohnung fort. D. Tappen wies die apoliatores nach, und der Rat erkannte, dass, wer das geringste von Grassdyeck’s Nachlasse sich angeeignet habe, D. Tappen wegen seiner Forderung befriedigen solle. Hans Bern des. einer der spoliatores, sollte vor zwei dazu deputierten Ratsherrn» be¬schwören. was er von Grassdyeck’s Nachlasse in Händen habe. Der Eifolg hiervon wurde durch die Parteilichkeit besonders des einen unter den zwei Ratsherren vereitelt. Diderick rappen richtet nun 1551 April 8 an den Rat das Gesuch, ihm entweder endlich zur Er- langung der ihm gebührenden Bezahlung zu verhelfen oder wenigstens zu verordnen dass werfen W 'Vardic1™" des Nachlasses „als übrig befunden“, ihm ausgezahlt
-t. (?) Everdt, lebte zu Hildesheim 1541