Allgemeines Deutsches Kochbuch 1873/13a: Unterschied zwischen den Versionen

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:Dessert. Obst.
:Dessert. Obst.


== III. Ein noch einfacheres Diner. ==
=== III. Ein noch einfacheres Diner. ===





Version vom 23. Oktober 2012, 08:06 Uhr

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Allgemeines Deutsches Kochbuch 1873
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8) Braten und Salat. (Wo möglich zwei verschiedene Braten: der eine von zahmen oder wildem Geflügel, der andere von Hirsch oder Reh.)

9) Mehlspeise.

10) Compote.

11) Creme oder Gelee. (Auch beides zu gleicher Zeit.)

12) Kuchen.

13) Gefrornes.

Dessert. (Butter und Käse giebt man nach der neuen Tafelordnung entweder vor oder nach dem Braten oder vor dem Gefrornen.)
Man kann auch ein großes Diner noch splendider und die Speisen in anderer Ordnung aufeinander folgen lassen, z.B.:

1) Eine Suppe (eine weiße, eine braune).

2) Austern oder Caviar. Bisweilen werden die Austern vor der Suppe gegeben.)

3) Hors-d'oeuvres ( zwei verschiedene Arten davon, z. B. Pastetchen und Croquettes).

4) Fisch ( ganz zubereitet).

5) Fleisch im großen Stück mit Gemüsen garnirt.

6) Ein Entree vom zahmem Geflügel, Kalbsmilch ec., weiß zubereitet.

7) Ein Entree von wildem Geflügel, Kalbfleisch, Kalbsmilch, Hammel, Wild ec., braun zubereitet.

8) Mayonnaise vom Fisch, Hummer, Krebsen, Aal oder Kalbsgehirn.

9) Zweierlei Braten und Salat 10) Ein feines Gemüse ohne Fleischbeilage, nur mit Semmel=Croutons garnirt

11) Kalte Pastete von Gänselebern, Schinken ec.

12) Mehlspeise ( kalt oder warm ).

13) Compote.

14) Gelee und Creme. ( Wenn die Mehlspeise kalt war, nur Gelee )

15) Backwerk.

16) Gefrorenes.

Dessert.


II. Ein einfaches Diner.

1) Suppe.

2) Hors-d'oeuvre.

3) Fleisch.

4) Gemüse mit warmer und kalter Beilage.

5) Fisch ( ganz oder geschnitten zubereitet ).

6) Entree von Geflügel ec. ( weiß oder braun zubereitet ).

7) Braten. Salat und Compote.

8) Mehlspeise.

9) Kuchen

Butter und Käse.
Dessert. Obst.

III. Ein noch einfacheres Diner.

1) Suppe.

2) Fritüre von Fisch, Hühnern ec., Pastetchen oder Caviar.

3) Fleisch im großen Stück.

4) Gemüße mit Beilage.