Diskussion:FAQ Erster Weltkrieg: Unterschied zwischen den Versionen

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* Die Ausführungen betr. "den 18 jährigen Preußen", von wegen Dienstpflicht usw. auf der Seite vorn kommen einem etwas dubios vor. Auf gesetzliche Grundlagen wird nicht eingegangen, wieso nur von "Preußen" die Rede ist, verwirrt etwas. Gab es seit 1871 nicht ein "Deutsches Reich" mit weitgehend einheitlicher "Wehrgesetzgebung" ? Außerdem glaubt man mal gehört zu haben - auch andere vorn auf der Seite erwähnte links gehen dahin - daß die "Wehrpflicht" schon mit dem vollendeten 17., die "Dienstpflicht" erst mit vollendetem 20. Lebensjahr begann. --[[Benutzer:WernerE|WernerE]] 11:31, 12. Jul. 2011 (CEST)
* Die Ausführungen betr. "den 18 jährigen Preußen", von wegen Dienstpflicht usw. auf der Seite vorn kommen einem etwas dubios vor. Auf gesetzliche Grundlagen wird nicht eingegangen, wieso nur von "Preußen" die Rede ist, verwirrt etwas. Gab es seit 1871 nicht ein "Deutsches Reich" mit weitgehend einheitlicher "Wehrgesetzgebung" ? Außerdem glaubt man mal gehört zu haben - auch andere vorn auf der Seite erwähnte links gehen dahin - daß die "Wehrpflicht" schon mit dem vollendeten 17., die "Dienstpflicht" erst mit vollendetem 20. Lebensjahr begann. --[[Benutzer:WernerE|WernerE]] 11:31, 12. Jul. 2011 (CEST)


* Hallo Werner E, die Wehrgesetzgebung war bis 1918 nicht vereinheitlicht. Es gab zwar eine Kaiserliche Marine, aber eine königlich-preußische, königlich-bayerische, k.-sächsische usw. Armee. Nur im Krieg unterstanden diese dem Kaiser als Oberbefehlshaber, im Frieden ihren jeweiligen Landesherren. Insoweit waren also auch die Wehrgesetze primär Landesrecht. MFG --[[Benutzer:Draschwander|Draschwander]] 04:55, 29. Sep. 2012 (CEST)


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Danke & Gruss --[[Benutzer:Jensus|Jensus]] 11:35, 25. Aug. 2012 (CEST)
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Version vom 29. September 2012, 02:55 Uhr

Unterpunkt: "Was ist ein Geburtsschein für Angelegenheiten des Heereseinsatzes..."

  • Die Ausführungen betr. "den 18 jährigen Preußen", von wegen Dienstpflicht usw. auf der Seite vorn kommen einem etwas dubios vor. Auf gesetzliche Grundlagen wird nicht eingegangen, wieso nur von "Preußen" die Rede ist, verwirrt etwas. Gab es seit 1871 nicht ein "Deutsches Reich" mit weitgehend einheitlicher "Wehrgesetzgebung" ? Außerdem glaubt man mal gehört zu haben - auch andere vorn auf der Seite erwähnte links gehen dahin - daß die "Wehrpflicht" schon mit dem vollendeten 17., die "Dienstpflicht" erst mit vollendetem 20. Lebensjahr begann. --WernerE 11:31, 12. Jul. 2011 (CEST)
  • Hallo Werner E, die Wehrgesetzgebung war bis 1918 nicht vereinheitlicht. Es gab zwar eine Kaiserliche Marine, aber eine königlich-preußische, königlich-bayerische, k.-sächsische usw. Armee. Nur im Krieg unterstanden diese dem Kaiser als Oberbefehlshaber, im Frieden ihren jeweiligen Landesherren. Insoweit waren also auch die Wehrgesetze primär Landesrecht. MFG --Draschwander 04:55, 29. Sep. 2012 (CEST)

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Danke & Gruss --Jensus 11:35, 25. Aug. 2012 (CEST)